European Sustainability Reporting Standards im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am 22.12.2023 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht.

Die Verordnung enthält zwölf Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, bekannt als European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards konkretisieren die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464), und wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt.

Ab 2024 müssen alle Unternehmen in der EU die überarbeitete Fassung der Nachhaltigkeitsberichterstattung beachten, sofern sie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind (Corporate ‎Sustainability Reporting Directive (CSRD) - Nexia). Die Standards ESRS 1 und 2 sowie Umwelt-, Sozial- und Governancestandards werden auf insgesamt 284 Seiten zusammen mit Anhängen aufgeführt.

Die Standards lassen sich wie folgt klassifizieren:

Hinweis: Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Richtlinie (CSRD) ins HGB steht noch aus. Erst dann besteht Rechtsklarheit. So ist unklar, ob auch andere Prüfer als Wirtschaftsprüfer zur verpflichteten Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zugelassen werden sollen. Außerdem weisen einige Regelungen der Richtlinie Unterschiede zur bisherigen Ausgestaltung in der Bilanzrichtlinie auf, insbesondere bezüglich der Befreiung von Tochterunternehmen von der Nachhaltigkeitserklärung. Ein Referentenentwurf soll im Januar 2024 vorgelegt werden, da die Richtlinie bis zum 6.7.2024 formal umgesetzt sein muss.

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Dr. Stefan Grabs

Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Berlin

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