Bislang besteht nur für bestimmte Unternehmen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz die Pflicht zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung. Doch bereits jetzt haben sich viele Unternehmen für eine freiwillige Berichterstattung entschieden, um ihre Aktivitäten und Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit transparent zu machen.
Ab Geschäftsjahr 2024 wird sich mit Übernahme der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht der Kreis der Unternehmen, die zur Berichterstattung verpflichtet sind, deutlich erweitern. Schrittweise werden auch große Unternehmen und Konzerne ohne Kapitalmarktorientierung, kleinere und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen und Unternehmen aus Drittstaaten mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU Informationen über ihre nachhaltige Unternehmensleistung veröffentlichen müssen.
Um die vielfältigen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Praxis umzusetzen sind in der EU die ESRS anzuwenden. Auch gilt es die komplexen Anforderungen der EU-Taxonomie Verordnung im Rahmen der Berichterstattung zu Umweltthemen umzusetzen.
Wir unterstützen Sie beim Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und bei der jährlichen Berichterstellung. Dazu gehört neben der Identifizierung wesentlicher Auswirkungen, Chancen und Risiken im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wesentlichkeitsanalyse einschließlich Einbindung der Stakeholder und der individuellen Ausrichtung der Berichterstattung auf Ihre Unternehmenssituation auch die Auswahl geeigneter Software-Tools und die Implementierung belastbarer und dokumentierter Prozesse, die eine prüfungsfähige Erfüllung der Angabepflichten und Ermittlung der anzugebenden Datenpunkte gewährleisten. Außerdem erstellen wir den Berichtsentwurf und stellen sicher, dass alle regulatorischen Anforderungen eingehalten werden.
Unsere Leistungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Implementierungsberatung ESRS
- Ready for CSRD: Grundlagenworkshops, Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, GAP-Analyse und Aktionsplan
- EU-Taxonomie Reporting: Portfolio Screening, Ermittlung der Taxonomie KPI, EU-Taxonomie Bericht nach Vorgaben der VO
- CSRD-Reporting (Erhebung & Dokumentation Datenpunkte, Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD/ESRS)
- Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
Weitere Leistungen im Bereich Sustainability Services:
Das Prüfen von Nachhaltigkeitsberichten ist komplex und erfordert spezielles Fachwissen – insbesondere durch aktuelle regulatorische Anforderungen und Entwicklungen.
Unsere Expertise in der Wirtschaftsprüfung und nachhaltigkeitsbezogenen Beratung ermöglicht es uns, Ihre Berichte professionell zu prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung Ihrer Berichte, der Einhaltung relevanter Standards und der Sicherstellung der Transparenz Ihrer Nachhaltigkeitsleistungen.
Erfahren Sie hier mehr über unsere umfassenden Prüfleistungen und aktuelle Entwicklungen zu dem Thema.
Eine starke Nachhaltigkeitsstrategie sorgt nicht nur für gesetzliche Konformität, sondern stärkt auch Ihr Unternehmensimage und sichert langfristigen Erfolg.
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Wir setzen Ihre Nachhaltigkeitsziele effektiv um und sichern Ihnen so einen Wettbewerbsvorteil.
Lesen Sie hier mehr zu unseren Beratungsangeboten.
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Ansprechpartner
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Dr. Stefan Grabs
Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW
Weitere Ansprechpartner
Santosh Varughese
Managing Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant (U.S.)
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