European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Die European Sustainability Reporting Standards sind einheitliche europäische Berichtsstandards, nach denen Unternehmen berichten müssen, um den Anforderungen der CSRD zu entsprechen. Sie legen fest, wie Unternehmen Informationen in ihren Nachhaltigkeitsberichten offenlegen müssen. Dazu gehört auch die ganzheitliche Betrachtung von Umwelt-, sozialen und ökonomischen Aspekten, das Konzept der doppelten Wesentlichkeit sowie die Gewährleistung von Genauigkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit in der Berichterstattung. Das erste Set der ESRS wurde bereits am 22. Dezember 2023 veröffentlicht, weitere, insbesondere sektorspezifische Standards, Standards für kapitalmarktorientierte KMUs und für KMUs, die die ESRS freiwillig anwenden möchten, sind in Arbeit. Erste Entwürfe für zwei sektorspezifische Standards hat die EFRAG im September 2024 veröffentlicht. Insgesamt gibt es zurzeit 12 allgemeine ESRS.
Generelle Standards
ESRS 1
Allgemeine Anforderungen
ESRS 2
Allgemeine Angaben
Environmental Standards
ESRS E1:
Klimawandel
ESRS E2:
Umweltverschmutzung
ESRS E3:
Wasser- und Meeresressourcen
ESRS E4:
Biodiversität und Ökosysteme
ESRS E5:
Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft
Social Standards
ESRS S1:
Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS S2:
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS S3:
Betroffene Gemeinschaften
ESRS S4:
Verbraucher und Endnutzer
Governance-Standards
ESRS G1:
Unternehmensführung
ESRS 1 Allgemeine Anforderungen
Im ESRS 1 wird die Basis definiert, nach der berichtet werden muss. Er umfasst Berichterstattungsbereiche, Vorgaben zu Sorgfaltspflichten und Wertschöpfungskette und setzt den zeitlichen Rahmen der Berichterstattung fest. Zusätzlich gibt er vor, auf welche Weise Informationen im Nachhaltigkeitsbericht erhoben und dargestellt werden müssen.
Doppelte Wesentlichkeit
Zusätzlich legt ESRS 1 auch fest, wie Unternehmen die für ihre Berichterstattung wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen bestimmen. Die doppelte Wesentlichkeit ist dabei ein Konzept, das dafür sorgt, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven betrachten: Outside-In und Inside-Out. Die Outside-In-Perspektive befasst sich mit Chancen und Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, die sich finanziell auf das Unternehmen auswirken, die Inside-Out-Perspektive mit den Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt. Damit soll eine umfassende Berichterstattung erreicht werden und Unternehmen sind angehalten, sich mit ihren negativen und positiven, potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft und den daraus resultierenden Chancen und Risiken auseinanderzusetzen.
Inside-Out Materialität
gesellschaftlich & ökologisch
Interessengruppen: Gesellschaft, Mitarbeitende, Investoren, Umwelt- und Sozialverbände, … alle auf diesem Planeten.
Outside-In Materialität
finanziell
Interessengruppe: Primär Investoren
Inside-Out Materialität
Wie beeinflusst das Unternehmen seine Umwelt (Mensch & Natur)?
Outside-In Materialität
Wie beeinflussen ESG-Themen das Unternehmen?
ESRS 2 Allgemeine Angaben
ESRS 2 definiert themenübergreifende Berichtsanforderungen und allgemeine Merkmale und Informationen, die berichtet werden müssen. Im ESRS 2 ist außerdem die Struktur der Offenlegungsbereiche festgelegt. Diese ist angelehnt an die Vorgaben der TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures), um im Einklang mit internationalen Sustainability Reporting Frameworks zu arbeiten. Die vier Bereiche sind:
- Governance
- Strategie
- Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
- Kennzahlen und Ziele
Themenbezogene ESRS
Die restlichen 10 ESRS sind themenbezogene Standards unterteilt in Umwelt, Soziales und Governance. Sie definieren die Angabepflichten und Datenpunkte zu den einzelnen Themen.
ESRS Enviroment
Klimawandel (ESRS E1)
-
Anpassung an den Klimawandel
-
Klimaschutz
-
Energie
Umweltverschmutzung (ESRS E2)
-
Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden
-
Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen
-
Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe
-
Mikroplastik
Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3)
-
Wasser
-
Meeresressourcen
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (ESRS E4)
-
Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts
-
Auswirkungen auf den Zustand der Arten
-
Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen
-
Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5)
-
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
-
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
-
Abfälle
ESRS Social
Arbeitskräfte des Unternehmens (ESRS S1)
- Arbeitsbedingungen
- Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
- Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)
- Arbeitsbedingungen
- Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
- Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Betroffene Gemeinschaften (ESRS S3)
-
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
-
Bürgerrechte und politische Rechte
-
Rechte indigener Völker
Verbraucher und Endnutzer (ESRS S4)
-
Informationsbezogene Auswirkungen
-
Persönliche Sicherheit
-
Soziale Inklusion
ESRS Governance
Unternehmensführung (ESRS G1)
- Unternehmenskultur
- Tierschutz
- Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken
- Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)
- Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten
- Korruption und Bestechung
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Dr. Stefan Grabs
Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW