Verrechnungspreise
Die bisherige Version der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien von 2017 enthielt bereits wesentliche Änderungen im Rahmen des BEPS-Projekts. Diese betrafen unter anderem die Ausrichtung der Verrechnungspreisergebnisse auf die Wertschöpfung (BEPS-Aktionspunkte 8 bis 10) sowie die Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung (BEPS-Aktionspunkt 13). Aufgrund weiterer Entwicklungen war jedoch ein Update erforderlich.
Anfang 2022 hat die OECD neue Verrechnungspreisrichtlinien veröffentlicht, die die vorherige Version von 2017 ersetzen. Bei den neuen Richtlinien handelt es sich jedoch nicht um eine völlig neue Ausgabe, sondern vielmehr um eine Konsolidierung verschiedener Papiere aus dem BEPS-Projekt. So wurden im Rahmen des aktuellen Updates die überarbeiteten Leitlinien für die Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode, die im Jahr 2018 vereinbarte Anleitung für Steuerverwaltungen zur Bewertung schwer zu bewertender immaterieller Vermögenswerte („hard-to-value intangibles“) sowie die 2020 verabschiedeten neuen Leitlinien für Finanztransaktionen in die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien von 2022 aufgenommen.
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