Pillar One und Pillar Two
Pillar One konzentriert sich auf die Neugestaltung der Gewinnverteilung zwischen Ländern. Derzeit basiert die Besteuerung von multinationalen Unternehmen hauptsächlich auf dem Prinzip der physischen Präsenz in einem Land.
Dies führt jedoch zu Problemen, da viele Unternehmen erhebliche Gewinne erzielen können, ohne eine physische Niederlassung zu haben. Durch die Einführung von Pillar One wird eine neue Möglichkeit geschaffen, um steuerliche Verbindungen herzustellen (sogenannter „Nexus“). Gleichzeitig sollen die Besteuerungsrechte an Gewinnen an die Marktstaaten neu verteilt werden (sogenanntes „Amount A“). Diese Besteuerung soll unabhängig davon erfolgen, ob das Unternehmen im Quellen- oder Marktstaat präsent ist (zum Beispiel durch eine Betriebsstätte oder einen abhängigen Vertreter).
Im Gegensatz zu den ursprünglichen Plänen, nur „automatisierte digitale Dienstleistungen“ zu erfassen, sind nun grundsätzlich alle Wirtschaftsbereiche von Pillar One betroffen. Ausgenommen sind lediglich Unternehmen, die in der Rohstoffgewinnung tätig sind, sowie regulierte Finanzdienstleister. Darüber hinaus wird die Anwendung von Pillar One an das kumulative Überschreiten von zwei Schwellenwerten geknüpft: einem Umsatzschwellenwert von über 20 Mrd. Euro und einer Profitabilität von über 10 % (berechnet als Gewinn vor Steuern im Verhältnis zum Umsatz). Durch die Einführung von Pillar One sollen etwa 100 Mrd. Euro an die Marktstaaten umverteilt werden.
Pillar Two zielt darauf ab, Steuervermeidung durch Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer zu bekämpfen. Durch die Einführung eines Mindeststeuersatzes für multinationale Unternehmen soll sichergestellt werden, dass alle Unternehmen einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur und Dienstleistungen leisten und ihre Steuerlast nicht durch Verschiebung von Gewinnen minimieren können.
Die OECD und die G20 haben im Dezember 2021 die Musterregelungen zu Pillar Two gebilligt. Diese beinhalten die globalen Mindeststeuervorschriften (GloBE) mit einem Satz von 15 % und betreffen Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Mio. Euro, die bereits einen länderbezogenen Bericht erstellen.
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