Steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren
Auch die Frage, wann eine legale Steuergestaltung und wann eine strafbare Steuerverkürzung vorliegt, ist manchmal schwer zu beantworten. Werden steuerliche Pflichten wissentlich oder unwissentlich nicht erfüllt, kann dies erhebliche finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Wird ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet oder droht dieses anlässlich einer Betriebsprüfung, ist dringend steuerrechtlicher Rat angezeigt. Dies gilt umso mehr, wenn im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens bereits Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Nur, wenn Sie erfahrene Experten im Steuerstrafrecht an Ihrer Seite haben, können in solchen Fällen die richtigen Maßnahmen und verfahrensrechtlichen Schritte eingeleitet werden.
Selbstanzeige
Im Vorfeld eines Steuerstrafverfahrens bietet die Selbstanzeige die Chance, trotz einer bereits abgeschlossenen Steuerhinterziehung bei umfassender Offenlegung aller steuerlich relevanten Tatsachen eine vollständige Straffreiheit zu erlangen. Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige besteht nicht nur im Fall der vorsätzlichen Steuerhinterziehung, sondern auch bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung. Bei der Vorbereitung und Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige sowie der anschließenden Erörterung mit den Finanzbehörden stehen Ihnen unsere Experten zur Seite.
Unsere Leistungen im Bereich Steuerstrafrecht im Einzelnen:
- Einspruchsverfahren beim Finanzamt
- Klage vor dem zuständigen Finanzgericht
- Revisionsverfahren oder Nichtzulassungsbeschwerden am BFH
- Selbstanzeigen
Ansprechpartner
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Eine Gesamtübersicht finden Sie auf unserer Ansprechpartnerseite.
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