• Grenzüberschreitende Besteuerung

    Grenzüberschreitende Besteuerung

Heutzutage haben fast alle Unternehmen, egal ob mittelständisch oder multinational, Verbindungen ins Ausland. Während Unternehmen dank des freien Kapitalverkehrs und des global vernetzten Finanzsystems immer mehr Möglichkeiten zur Steuergestaltung und -vermeidung haben, stellt die Erhebung von Steuern für Staaten in der globalisierten Wirtschaft eine enorme Herausforderung dar. Steuererhebung und -koordination sind noch stark an nationale Grenzen gebunden.

Multinationale Unternehmen konnten die Besteuerung ihrer Gewinne in der Vergangenheit durch grenzüberschreitende Steuergestaltung z.T. erheblich reduzieren oder sogar ganz zu umgehen, z.B. durch Verschiebung von Einkünfte auf Gesellschaften in Steueroasen ohne geringe wirtschaftliche Aktivitäten. Ermöglicht wurde diese nicht selten durch fehlende Transparenz und Koordination zwischen den nationalen Steuersystemen. Diese Art der Steuervermeidung durch Gewinnkürzung und -verlagerung ist auch als Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) bekannt. Die OECD hat ihren Fokus daher von der Vermeidung der Doppelbesteuerung auf die Bekämpfung der Minderbesteuerung verschoben. Das BEPS-Projekt, das 2013 gestartet wurde, beinhaltet 15 Maßnahmen, die sich in vielen Teilen mit Verrechnungspreisen und der Transparenz des Steuerpflichtigen befassen. So wurde im Abschlusspaket vorgeschlagen, Schlüsselbereiche des internationalen Steuersystems zu reformieren, um sicherzustellen, dass Steuern dort gezahlt werden, wo die wirtschaftliche Aktivität stattfindet. Um diese Ziele zu erreichen, sollen multinationale Unternehmen u.a. verpflichtet werden, länderspezifische Aufschlüsselungen der wichtigsten, für die Besteuerung relevanten Posten vorzulegen („country-by-country reporting“). Außerdem werden die inhaltlichen Anforderungen im Bereich der Verrechnungspreisregeln gestärkt.

Das BEPS-Projekt hat auch das Zwei-Säulen-Modell – Pillar One und Pillar Two – hervorgebracht. Diese beiden Säulen zielen darauf ab, die Besteuerung multinationaler Unternehmen zu überarbeiten und sicherzustellen, dass sie angemessen besteuert werden. Säule 1 regelt im Wesentlichen die Umverteilung von Besteuerungsrechten und Säule 2 sieht eine globale Mindeststeuer vor.

Verrechnungspreise regeln den Preis, zu dem Unternehmen Transaktionen zwischen ihren Unternehmenseinheiten durchführen, um eine gerechte Besteuerung und Gewinnverteilung zu gewährleisten.

Weiterlesen

Country-by-Country Reporting fördert Transparenz und Verantwortung, indem es Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeiten länderweise offenzulegen.

Weiterlesen

Pillar One und Pillar Two zielen auf faire Besteuerung globaler Unternehmen ab, fördern Steuergerechtigkeit und bekämpfen Steuervermeidung weltweit.

Weiterlesen

Die Mindestbesteuerung dient der Bekämpfung von Steuervermeidung bei multinationalen Unternehmen und fördert weltweit Steuergerechtigkeit und fairen Wettbewerb.

Weiterlesen

Das internationale Mehrwertsteuerrecht regelt die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen über Ländergrenzen hinweg, mit Fokus auf Harmonisierung und Vermeidung von Doppelbesteuerung.

Weiterlesen

Internationale Steuerabkommen sind Vereinbarungen zwischen Ländern zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Förderung des globalen Handels durch gerechte Besteuerung von Einkommen und Kapital.

Weiterlesen

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an unsere Spezialisten oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Henning Straeter

Partner, Head of Transfer Pricing

Düsseldorf

Zum Profil

Dr. Dominic Paschke

Partner, Head of Tax, Steuerberater

Frankfurt am Main

Zum Profil