• Blick von oben auf einen Wald, durch den eine Straße führt.

    Nachhaltigkeit

Vom Nebenschauplatz zum Schlagwort des 21. Jahrhunderts

Neben ökonomischen Gesichtspunkten müssen sich Unternehmen heutzutage mit dem Thema Nachhaltigkeit und somit auch mit ökologischen und sozialen Aspekten ihres Wirtschaftens verpflichtend und ernsthaft auseinandersetzen.

So stellen die EU-Taxonomie, die EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Verbindung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) den Rahmen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa auf eine neue Qualitätsstufe heben wird.

Aktuelle Lage

Omnibus-Initiative 

Stand: März 2025. Die EU-Kommission plant im Rahmen der Omnibus-Initiative erhebliche Vereinfachungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel ist es, die Pflichtangaben um mindestens 25 % zu reduzieren, bei KMU sogar um 35 %. Betroffene Regelwerke sind die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und die EU-Taxonomie-Verordnung. 

Die Initiative konzentriert sich dabei vor allem auf die Streichung unwesentlicher oder überlappender Informationen. Besonders im Fokus stehen:

  • Weniger relevante Datenpunkte: Nicht-kritische Informationen sollen entfallen.
  • Abgrenzung von Pflicht- und freiwilligen Angaben: Klarere Trennung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Offenlegungen.
  • Anhebung der Schwellenwerte: Zeitliche Verschiebung der Berichtspflichten für Unternehmen.
Freiwilliger Berichtsstandard VSME 

Stand: März 2025. Der freiwillige Berichtsstandard VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SME), der ursprünglich nur für KMU geplant war, wird nun auch für die Unternehmen interessant, die nach Omnibus voraussichtlich aus der Berichtspflicht für 2026 herausgenommen werden. Dieser Berichtsstandard ermöglicht eine vereinfachte und flexiblere Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen können dadurch selbst entscheiden, welche ESG-Aspekte sie offenlegen, ohne den vollen Umfang der CSRD erfüllen zu müssen. Alle Berichtsbestandteile innerhalb des VSME können auch in den CSRD-Bericht übernommen werden. 

Verspätete Umsetzung der CSRD in Deutschland 

Stand: Januar 2025. Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht wurde nicht wie geplant im Jahr 2024 umgesetzt. Damit zählt Deutschland zu einer Minderheit von Ländern, die das Gesetz noch nicht umgesetzt haben und somit gegen EU-Recht verstoßen. Entsprechend hat die EU-Kommission im September letzten Jahres gegen Deutschland und 16 weitere Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Anfang Januar steht die Umsetzung neben Deutschland in nur noch 5 weiteren Ländern aus.

Chancen und Notwendigkeit der grünen Transformation

Aktuell steht die regulatorische Entwicklung für mittelständisch geprägte Kapitalgesellschaften im Fokus. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen weiterhin eine entsprechende Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen. Es sollte weiter mitgedacht werden, dass viele Geschäftspartner Nachhaltigkeitsdaten fordern (müssen), viele Kunden nachhaltiges Wirtschaften erwarten und das nicht zuletzt für Investoren und Finanzinstitute Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitskennzahlen eine große Rolle spielen. Der Druck kommt eben von allen Seiten und nicht nur von der Regulatorik. Daneben ist im vergangenen Jahr mehr als deutlich geworden, dass die steigenden, durch den Klimawandel verstärkten Kosten von Bränden, Überschwemmungen und Dürren gegen die Kosten des Klimaschutzes abzuwägen sind. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel bedarf aber auch auf Unternehmensebene einer verlässlichen Datenbasis, um Konzepte, Maßnahmen und Ziele entwickeln zu können.

Am Beispiel der Automobilindustrie wird außerdem bis heute deutlich, welche Chancen sich bieten können, wenn ein Unternehmen frühzeitig auf nachhaltige Produkte gesetzt hat. Das gilt für den Pionier aus den USA ebenso wie für die zunehmend erfolgreichen, chinesischen Anbieter. Auf jeden Fall ist es erforderlich, auch über mögliche strategische Wettbewerbsvorteile nachzudenken, die sich aus der grünen Transformation ergeben könnten und das Thema Nachhaltigkeit nicht nur auf die Erfüllung regulatorischer Anforderungen zu reduzieren. Hier spielt auch die Berichterstattung im Rahmen der Lieferkette an zumeist börsennotierte Automobilkonzerne eine wichtige Rolle für die Beschäftigung mit der Thematik. Nachhaltigkeit ist nicht lediglich ein vorübergehendes Thema, sondern gekommen, um zu bleiben.

Für eine Einschätzung zu Handlungsempfehlungen kommen Sie gerne auf uns zu und vereinbaren ein unverbindliches Gespräch mit unseren ESG-Spezialisten. 

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Selbstverständlich sind die besonderen Umstände im Einzelfall immer zu beachten.
Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Fragen haben!

Historie

Bekanntgabe

2015
Pariser Klimaschutzabkommen

Globales Regime zur Bekämpfung des Klimawandels

Inkrafttreten

2017
CSR-Richtline Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) EU

Nationale Umsetzung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Bekanntgabe

2019
EU Green Deal EU

Maßnahmenbündel, um in Europa bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen

Inkrafttreten

2020
EU-Taxonomie Verordnung EU

Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

Bekanntgabe

2023
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Verpflichtung deutscher Unternehmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) EU

Erweiterung des Anwenderkreises und der bestehenden Berichtspflichten

Inkraftreten

2023
European Sustainability Reporting Standards (ESRS) EU

12 Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit der CSRD

Absenkung der Schwellenwerte auf:

2025
Große Unternehmen, die noch nicht nach NFRD berichten

2026
Börsennotierte KMUs > Opt-out Möglichkeit bis 2028

2027
Nicht-EU Unternehmen mit erheblicher Tätigkeit in der EU und KMUs

Inkraftreten

2024
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) EU

Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen bzgl. ihrer Lieferanten bzw. ihrer Lieferkette im Kontext Nachhaltigkeit

Ausblick

Inkrafttreten

2026
Überführung der CS3D in nationales Recht

In Deutschland durch Anpassung des LKSG

Absenkung der Schwellenwerte auf:

2027
> 5.000 Beschäftigte
> 1,5 Mrd. EUR Umsatz

2028
> 3.000 Beschäftigte
> 900 Mio. EUR Umsatz

2029
> 1.000 Beschäftigte
> 450 Mio. EUR Umsatz

Bislang war nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) zur Offenlegung von folgenden Themen in ihrem Lagebericht oder einem separaten Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet:

  • Umweltbelange
  • Sozialbelange
  • Arbeitnehmerbelange
  • Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Inhaltliche Vorgaben wurden über die oben genannten Belange hinaus nicht gemacht. Es konnten sowohl nationale als auch europäische Standards verwendet werden. In Deutschland wurden hauptsächlich die Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) sowie des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) angewandt.

Aufzeichnung Webinar: Basiswissen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

In unserem Webinar Basiswissen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung haben die Nexia Sustainability Experten ein ausführliches Intro in die Thematik gegeben. Was genau ist die CSRD? In welchem Umfang muss mein Unternehmen berichten? Welche Regularien kommen außerdem auf mich zu? Diese und noch mehr Fragen wurden in dem Webinar beantwortet. 

Das Webinar wurde aufgezeichnet, Sie können das Video kostenfrei anfordern! 

Zum Video

Das wird sich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ändern

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-weit circa 50.000 Unternehmen ausgeweitet. Bisher waren es schätzungsweise nur knapp 12.000 Unternehmen. Die an die CSRD geknüpften European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren darüber hinaus die inhaltlichen Vorgaben der CSRD und geben an, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht mit aufgenommen werden müssen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung der CSRD über das CSRD-Umsetzungsgesetz, dessen Referentenentwurf das Bundesministerium der Justiz Ende März 2024 veröffentlicht hat und welches seit Ende Juli als Regierungsentwurf vorliegt.

Unabhängig davon, ob man von Nachhaltigkeitsmanagement, Nachhaltigkeitsberichterstattung, CSR-Management und CSR-Berichterstattung, Corporate Social Responsibility (CSR) oder Sustainability Reporting spricht: Neben den eingeführten regulatorischen Vorgaben erwarten auch Shareholder und Stakeholder zunehmend, dass den Worten Taten folgen.

Haben Sie Fragen zu den regulatorischen Grundlagen der zukünftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung? 

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an unsere Spezialisten.

Dr. Stefan Grabs

Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

Berlin

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Weitere Ansprechpartner

Santosh Varughese

Managing Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant (U.S.)

Frankfurt am Main

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Hansjörg Zelger

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

München

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