• Blick von oben auf einen Wald, durch den eine Straße führt.

    Nachhaltigkeit

Vom Nebenschauplatz zum Schlagwort des 21. Jahrhunderts

Neben ökonomischen Gesichtspunkten müssen sich Unternehmen heutzutage mit dem Thema Nachhaltigkeit und somit auch mit ökologischen und sozialen Aspekten ihres Wirtschaftens verpflichtend und ernsthaft auseinandersetzen.

So stellen die EU-Taxonomie, die EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Verbindung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) den Rahmen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa auf eine neue Qualitätsstufe heben wird.

Historie

Bekanntgabe

2015
Pariser Klimaschutzabkommen

Globales Regime zur Bekämpfung des Klimawandels

Inkrafttreten

2017
CSR-Richtline Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) EU

Nationale Umsetzung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Bekanntgabe

2019
EU Green Deal EU

Maßnahmenbündel, um in Europa bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen

Inkrafttreten

2020
EU-Taxonomie Verordnung EU

Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

Bekanntgabe

2023
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Verpflichtung deutscher Unternehmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) EU

Erweiterung des Anwenderkreises und der bestehenden Berichtspflichten

Inkraftreten

2024
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) EU

Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen bzgl. ihrer Lieferanten bzw. ihrer Lieferkette im Kontext Nachhaltigkeit

European Sustainability Reporting Standards (ESRS) EU

12 Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit der CSRD

Absenkung der Schwellenwerte auf:

2025
Große Unternehmen, die noch nicht nach NFRD berichten

2026
Börsennotierte KMUs > Opt-out Möglichkeit bis 2028

2027
Nicht-EU Unternehmen mit erheblicher Tätigkeit in der EU und KMUs

Ausblick

Inkrafttreten

2026
Überführung der CS3D in nationales Recht

In Deutschland durch Anpassung des LKSG

Absenkung der Schwellenwerte auf:

2027
> 5.000 Beschäftigte
> 1,5 Mrd. EUR Umsatz

2028
> 3.000 Beschäftigte
> 900 Mio. EUR Umsatz

2029
> 1.000 Beschäftigte
> 450 Mio. EUR Umsatz

Bislang war nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) zur Offenlegung von folgenden Themen in ihrem Lagebericht oder einem separaten Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet:

  • Umweltbelange
  • Sozialbelange
  • Arbeitnehmerbelange
  • Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Inhaltliche Vorgaben wurden über die oben genannten Belange hinaus nicht gemacht. Es konnten sowohl nationale als auch europäische Standards verwendet werden. In Deutschland wurden hauptsächlich die Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) sowie des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) angewandt.

Aufzeichnung Webinar: Basiswissen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

In unserem Webinar Basiswissen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung haben die Nexia Sustainability Experten ein ausführliches Intro in die Thematik gegeben. Was genau ist die CSRD? In welchem Umfang muss mein Unternehmen berichten? Welche Regularien kommen außerdem auf mich zu? Diese und noch mehr Fragen wurden in dem Webinar beantwortet. 

Das Webinar wurde aufgezeichnet, Sie können das Video kostenfrei anfordern! 

Zum Video

Das wird sich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ändern

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-weit circa 50.000 Unternehmen ausgeweitet. Bisher waren es schätzungsweise nur knapp 12.000 Unternehmen. Die an die CSRD geknüpften European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren darüber hinaus die inhaltlichen Vorgaben der CSRD und geben an, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht mit aufgenommen werden müssen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung der CSRD über das CSRD-Umsetzungsgesetz, dessen Referentenentwurf das Bundesministerium der Justiz Ende März 2024 veröffentlicht hat und welches seit Ende Juli als Regierungsentwurf vorliegt.

Unabhängig davon, ob man von Nachhaltigkeitsmanagement, Nachhaltigkeitsberichterstattung, CSR-Management und CSR-Berichterstattung, Corporate Social Responsibility (CSR) oder Sustainability Reporting spricht: Neben den eingeführten regulatorischen Vorgaben erwarten auch Shareholder und Stakeholder zunehmend, dass den Worten Taten folgen.

Haben Sie Fragen zu den regulatorischen Grundlagen der zukünftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung? 

Ansprechpartner

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Wenden Sie sich gerne an unsere Spezialisten.

Dr. Stefan Grabs

Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

Berlin

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Weitere Ansprechpartner

Santosh Varughese

Managing Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant (U.S.)

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Hansjörg Zelger

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

München

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