OECD: Neue Verwaltungsleitlinien zu Pillar One Amount B und Pillar Two veröffentlicht

Die OECD hat am 17.06.2024 eine neue Verwaltungsanweisung zu Pillar One Amount B und Pillar Two veröffentlicht.

Die OECD hat im Frühjahr 2024 ihren finalen Bericht zu "Amount B" veröffentlicht, der eine vereinfachte Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes für Marketing- und Vertriebsbasisaktivitäten beschreibt. Nun hat die OECD am 17.06.2024 Leitlinien und Listen zu "qualifying jurisdictions" und "low-capacity jurisdictions" veröffentlicht.

Am gleichen Tag veröffentlichte die OECD auch neue Verwaltungsleitlinien zu Pillar Two, die im deutschen Mindeststeuergesetz umgesetzt sind. Diese Leitlinien bieten wichtige Klarstellungen zur DTL-Recapture-Regel, den Abweichungen von GloBE- und Accounting-Buchwerten und der Zurechnung von latenten Steuern zwischen Geschäftseinheiten.

Pillar One Amount B

Für Vertriebseinheiten in "qualifying jurisdictions" gelten besondere Regeln bei der Ermittlung der Vergütung. So ist bei 132 Staaten, darunter Bulgarien, China, Indien und die Türkei, eine abweichende Obergrenze bei der Plausibilitätsprüfung und bei 135 Staaten eine Anpassung der Ziel-Nettogewinnmarge aufgrund unzureichender Datenverfügbarkeit zu berücksichtigen.

Für "low-capacity jurisdictions", jetzt "covered jurisdictions" genannt, müssen die national ermittelten Ergebnisse von anderen Staaten anerkannt werden. Diese Liste umfasst 66 Staaten, darunter Argentinien, Brasilien, Mexiko und Südafrika. Einige dieser Staaten haben Interesse an der nationalen Umsetzung von Amount B bekundet.

Bis zur Einführung von Amount A, die von der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten eines multilateralen Abkommens abhängt, gilt Amount B nur für "covered jurisdictions". Die Unterzeichnungszeremonie für Amount A soll im Sommer 2024 stattfinden. Die Listen und Dokumente sind auf der Website der OECD abrufbar und werden alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert.

Pillar Two

Die neuen Verwaltungsrichtlinien stellen die Anwendung der DTL-Recapture-Regel klar, die vorsieht, dass passive latente Steuern nachversteuert werden müssen, wenn sie sich nicht innerhalb von fünf Jahren auflösen. Die OECD empfiehlt für die Ermittlung des Auflösungszeitraums die LIFO-Methode, lässt aber unter bestimmten Voraussetzungen auch die FIFO-Methode zu.

Der Leitfaden befasst sich außerdem mit Anpassungen des Buchwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld aufgrund von Pillar-Two-Regelungen und deren Auswirkungen auf latente Steuern. Es wird konkretisiert, wann solche Anpassungen vorzunehmen sind und welche Vereinfachungen im Übergangsjahr möglich sind.

In den Leitlinien wird die Allokation von latenten Steuern zwischen Geschäftseinheiten behandelt, insbesondere bei Betriebsstätten, hybriden Unternehmen und CFC-Steuerregimen. Es wird ein vierstufiger Prozess für die Verteilung definiert. Darüber hinaus wird die "Substitute Loss Carry-Forward DTA"-Regelung auch auf ähnliche Fälle bei ausländischen Betriebsstätten und hybriden Gesellschaften angewendet und ein fünfstufiger Prozess für die Neuzuordnung latenter Steuern im Rahmen eines CFC-Steuerregimes beschrieben.

Hinweis: Die Dokumente können auf der Seite der OECD abgerufen werden.

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Dr. Dominic Paschke

Partner, Head of Tax, Steuerberater

Frankfurt am Main

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