Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024 veröffentlicht

Das BMF hat die Neufassung der „Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise – Grundsätze für die Korrektur von Einkünften gem. § 1 AStG“ inklusive Anlagen veröffentlicht.

In dem Schreiben werden die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien für die Prüfung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen dargestellt, erläutert und wichtige Begriffe erklärt.

Verrechnungspreisgrundsätze

Unter Bezugnahme auf die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien enthält das aktuelle Schreiben Regelungen zur Anwendung des internationalen Fremdvergleichsgrundsatzes. Eingegangen wird z.B. auf die Regelungen zur Korrektur von Einkünften und zum Konkurrenzverhältnis. Thematisiert wird das Konkurrenzverhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung. Darüber hinaus wird u.a. geklärt, was unter den Begriffen nahestehende Personen“ und Geschäftsbeziehung“ zu verstehen ist.

Funktionsverlagerungen

Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der Verwaltungsgrundsätze im Zusammenhang mit Funktionsverlagerungen, einschließlich der Definition, Anwendung und praktischer Relevanz.

Hinweis: Das Schreiben ist mit Ausnahme der speziellen Regelungen zu Warenlieferungen und Dienstleistungen in Rz. 3.63a erstmals für den Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. Rz. 3.63a ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2025 anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 06.06.2023 ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden.

Ansprechpartner

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Henning Straeter

Partner, Head of Transfer Pricing

Düsseldorf

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