Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024 veröffentlicht
In dem Schreiben werden die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien für die Prüfung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen dargestellt, erläutert und wichtige Begriffe erklärt.
Verrechnungspreisgrundsätze
Unter Bezugnahme auf die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien enthält das aktuelle Schreiben Regelungen zur Anwendung des internationalen Fremdvergleichsgrundsatzes. Eingegangen wird z.B. auf die Regelungen zur Korrektur von Einkünften und zum Konkurrenzverhältnis. Thematisiert wird das Konkurrenzverhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung. Darüber hinaus wird u.a. geklärt, was unter den Begriffen „nahestehende Personen“ und „Geschäftsbeziehung“ zu verstehen ist.
Funktionsverlagerungen
Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der Verwaltungsgrundsätze im Zusammenhang mit Funktionsverlagerungen, einschließlich der Definition, Anwendung und praktischer Relevanz.
Hinweis: Das Schreiben ist mit Ausnahme der speziellen Regelungen zu Warenlieferungen und Dienstleistungen in Rz. 3.63a erstmals für den Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. Rz. 3.63a ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2025 anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 06.06.2023 ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Wenden Sie sich gerne an unseren Spezialisten oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.