Kapitalertragsteuer: Neues Merkblatt zur Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG veröffentlicht

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§ 50d Abs. 3 EStG regelt die Versagung der Steuerentlastung für ausländische Gesellschaften von der Kapitalertragsteuer, wenn diese keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und daher nur zur Erlangung von Steuervorteilen zwischengeschaltet sind. Zu dieser Regelung wurde ein neues Merkblatt veröffentlicht, welches wir als kurzen Überblick zusammengefasst haben. 

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