Was ist beim Country-by-Country-Reporting (CbCR) zu beachten?
Ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, das einen Konzernabschluss aufstellt, hat nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres für dieses Wirtschaftsjahr einen länderbezogenen Bericht (CbCR) dieses Konzerns zu erstellen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.