EFRAG veröffentlicht Implementierungsleitlinien zu den ESRS

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat drei finale Anwendungsleitlinien zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Es handelt sich um Leitlinien zu den Themen Wesentlichkeitsbeurteilung, Wertschöpfungskette und Datenpunkte.

Durch die Dokumente möchte die EFRAG Unternehmen und andere Interessengruppen bei der Umsetzung der ESRS unterstützen, damit sich die Unternehmen auf die für sie relevanten Aspekte der Standards konzentrieren können. Hierzu werden die Berichtsanforderungen durch praktische Formulierungen und häufig gestellte Fragen veranschaulicht.

IG 1 Umsetzungsleitlinien zur Wesentlichkeitsbeurteilung

Der Leitfaden beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung zur Wesentlichkeitsbeurteilung einschließlich der Darstellung möglicher Prozessschritte. Um eine praktische Anleitung für die Berichterstattung über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu geben, enthält der Leitfaden auch häufig gestellte Fragen (FAQ).

IG 2 Umsetzungsleitlinien zur Wertschöpfungskette

Der Leitfaden zur Wertschöpfungskette beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung über Informationen zur Wertschöpfungskette, einschließlich der Bewertung der Wesentlichkeit, der Verfahren und Maßnahmen sowie der Kennzahlen und Ziele. Er enthält auch FAQs für weitere Informationen und eine „Wertschöpfungskettenkarte“, die die Auswirkungen der Wertschöpfungskette auf die einzelnen Offenlegungsanforderungen in allen ESRS zusammenfasst.

IG 3 Liste der ESRS-Datenpunkte

Die Liste der ESRS-Datenpunkte enthält alle Vorschriften des vollständigen ersten Satzes der ESRS in einem Excel-Format. Die Datei enthält zusätzliche Informationen, z. B. über die Art der Anforderungen (z. B. quantitativ oder qualitativ) oder über Übergangsbestimmungen. Diese Liste kann als Grundlage für eine Datenlückenanalyse oder Datenerhebung dienen.

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