Verbesserte Strafverfolgung: Neue EU-Vorgaben fördern Kreislaufwirtschaft und Umweltschutz
Verbesserte Strafverfolgung und Bekämpfung von Umweltstraftaten
Die neuen Vorschriften werden die Wirksamkeit der Strafverfolgung verbessern und zur Bekämpfung solcher Straftaten beitragen, die verheerende Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben können.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen eine umfassende und aktuelle Liste von Umweltstraftaten im Zusammenhang mit den schwersten Verstößen gegen Umweltverpflichtungen in ihr Strafrecht aufnehmen. Dazu gehören neue Kategorien von Verstößen, etwa das illegale Recyceln von Schiffen oder schwere Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Chemikalien und Quecksilber. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten strengere Sanktionen bei Straftaten, die zu schweren, weitreichenden und erheblichen Umweltschäden oder sogar -zerstörungen führen, ergreifen. Die Richtlinie sieht auch vor, dass Umweltschützer in Strafverfahren unterstützt werden.
Kreislaufwirtschaft im Fokus der neuen EU-Verordnung
Auch neue Vorschriften zum Schutz der Umwelt und Förderung der Kreislaufwirtschaft, werden mit der neuen EU-Verordnung abgedeckt. Die Verordnung zielt darauf ab, die Wiederverwendung und das Recyceln von Produkten und Materialien zu fördern, um die Abfallmengen zu verringern und Ressourceneffizienz zu steigern. So soll der Übergang zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Wirtschaft unterstützt werden.
Die neuen Vorgaben beinhalten strenge Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit von Produkten, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU hergestellt und gehandelt werden. Dies soll sicherstellen, dass Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, höchsten ökologischen Standards entsprechen. Darüber hinaus sollen diese Regelungen den Handel mit nachhaltigen Produkten erleichtern und somit nicht nur den Umwelt-, sondern auch den Wirtschaftssektor stärken.
Die Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Strategie, die im Rahmen des europäischen Green Deals umgesetzt wird. Der Green Deal hat zum Ziel, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Dazu gehören auch Initiativen zur Förderung erneuerbarer Energien, zur Verringerung der Umweltverschmutzung und zum Schutz der Biodiversität.
Wichtige Rolle der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
In diesem Kontext spielen auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eine entscheidende Rolle. Diese Standards tragen zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsziele bei, indem sie spezifische Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen durch Unternehmen festlegen. Die ESRS umfassen verschiedene Bereiche, darunter Klimawandel (ESRS E1), Umweltverschmutzung (ESRS E2), Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3), Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5) sowie Geschäftsgebaren (ESRS G1).
Die Standards setzen auf umfassende Offenlegungspflichten, um die Nachhaltigkeitsstrategien, -prozesse und -leistungen von Unternehmen transparent darzustellen. Dadurch sollen Investoren und andere Interessengruppen in die Lage versetzt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen und den Fortschritt der Unternehmen in Richtung Nachhaltigkeit zu überwachen.
Die neuen EU-Vorschriften und die ESRS sollen eine umweltfreundlichere und nachhaltigere Wirtschaft fördern, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile bietet. In Zukunft ist zu erwarten, dass diese Maßnahmen nicht nur zur Reduktion von Umweltbelastungen beitragen, sondern auch neue Geschäftsmöglichkeiten und Innovationen im Bereich der nachhaltigen Technologien und Produkte schaffen werden.
Details zu Verordnung: Waste shipments - European Commission (europa.eu)
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Dr. Stefan Grabs
Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW