Die DAX-Unternehmen und erste veröffentlichte CSRD-Berichte geben den Ton an
Auch kleinere Firmen, die zu einem späteren Zeitpunkt berichtspflichtig werden, bereiten sich bereits intensiv auf die Berichterstattung vor und haben naturgemäß viele Fragen – sowohl zur konkreten Umsetzung als auch zur allgemeinen Marktentwicklung. In diesem Zusammenhang ist es äußerst nützlich, sich mit anderen Stakeholdern auszutauschen und von den Erfahrungen anderer berichtspflichtiger Unternehmen zu lernen. Es gibt bereits Vorreiter, die freiwillig vor der Frist berichtet haben. Diese Beispiele dienen zwar nicht zwangsläufig als Vorbild, bieten jedoch wertvolle Einblicke und Anregungen für den eigenen Bericht. Zudem zeichnen sich bereits erste Trends ab, welche Themen von den Unternehmen als wesentlich erachtet werden.
Erkenntnisse der ersten Berichte
Ab Januar 2025 sind große, öffentliche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichte gemäß der CSRD und den ESRS einzureichen. Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren, doch eine der größten Herausforderungen besteht im Fehlen von Referenzberichten, da es sich um ein neues Rahmenwerk handelt.
Die freiwilligen Berichte der Vorreiterunternehmen bieten jedoch erste wertvolle Erkenntnisse. Bereits mindestens 20 Unternehmen haben proaktiv eine Nachhaltigkeitserklärung („CSRD-Bericht“) veröffentlicht. Bemerkenswert ist, dass keiner dieser „First Mover“-Berichte die ESRS-Anforderungen vollständig erfüllt, weshalb sie nicht als verbindliche Maßstäbe dienen können. Beispielsweise offenbart nur etwa die Hälfte dieser Berichte die wesentlichen IROs klar und transparent. Dennoch haben sich alle Berichte stark an der vorgegebenen Struktur orientiert und eine PAT-Struktur verwendet, was die Lesbarkeit erhöht und die Übersicht erleichtert.
Interessant ist zudem, dass die „First Mover“-Berichte aufzeigen, dass Unternehmen unterschiedliche Ziele mit ihren Nachhaltigkeitserklärungen verfolgen. Während einige Berichte konventionell gestaltet sind, haben andere eine ansprechendere Gestaltung gewählt. Diese Berichte bieten wertvolle praktische Einblicke in die neuen gesetzlichen Anforderungen und können gegebenenfalls als Best Practice herangezogen werden.
Im Durchschnitt umfassen die Berichte 88 Seiten, wobei die Spannweite von 28 bis 211 Seiten reicht. Eine Strukturierung der Berichte gemäß der ESRS-Gliederung verbessert die Lesbarkeit und Vergleichbarkeit erheblich. Im Durchschnitt werden sieben von zehn ESRS-Themen als wesentlich identifiziert und behandelt, obwohl die Varianz hoch ist. Es ist zu erwarten, dass sich mit der steigenden Anzahl veröffentlichter Berichte klarere branchenspezifische Trends herauskristallisieren werden.
Umfrage von DAX 40-Unternehmen
Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit spielt eine zentrale Rolle in den ESRS-Standards. Um den aktuellen Stand der Wesentlichkeitsanalyse bei Unternehmen zu erfassen, hat das DRSC eine Kurzumfrage unter DAX 40-Unternehmen durchgeführt, die am 12.07.2024 veröffentlicht wurde. Insgesamt nahmen 34 Unternehmen teil.
Die Umfrage erfasste unter anderem, welche themenspezifischen ESRS für das Geschäftsjahr 2024 relevant sind, die voraussichtliche Anzahl der identifizierten Nachhaltigkeitsthemen sowie den Umgang mit unternehmensspezifischen Themen. Auch der Stand der Prozessprüfung der Wesentlichkeitsanalyse durch Wirtschaftsprüfer war Gegenstand der Befragung.
Die Ergebnisse zeigen, dass alle teilnehmenden Unternehmen den ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS S1 (Eigene Belegschaft) in ihre Berichterstattung einbeziehen werden und fast alle (33) auch den ESRS G1 (Unternehmenspolitik). Die Anzahl der zu berichtenden Nachhaltigkeitsthemen variiert stark zwischen den Unternehmen, mit einer Spannweite von 12 bis 86 Themen. Diese Erkenntnis ist besonders interessant im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die „First Mover“ im Durchschnitt sieben Themen berichtet haben. Dies deutet darauf hin, dass in den Berichten des nächsten Jahres deutlich mehr Themen behandelt werden als in diesem Jahr.
Prüfungsvorbereitung
Laut der gleichen Umfrage des DRSC befinden sich 44 % der Unternehmen in intensiven Diskussionen mit ihren Wirtschaftsprüfern und 41 % haben bereits eine vorläufige Bestätigung erhalten, dass ihre Vorgehensweise bei der Wesentlichkeitsanalyse den Anforderungen der ESRS entspricht.
Um sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten, ist es auch hilfreich, sich frühzeitig mit den Vorgaben der Aufsichtsbehörden auseinanderzusetzen. Das DRSC hat informiert, dass die ESMA (European Securities and Markets Authority) Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet hat. Damit erfüllt die ESMA ihre in der CSRD verankerte Verpflichtung, Vorgaben für die Überwachung der Einhaltung der ESRS-Anforderungen zu erstellen. Dies soll eine einheitliche Anwendung der ESRS in ganz Europa sicherstellen. Anhang VI des Berichts enthält 22 Leitlinien für die Enforcement-Prüfungen durch nationale Behörden wie die BaFin in Deutschland.
Die Leitlinien umfassen Vorgaben zur Stichprobenauswahl, Durchführung der Prüfungen, Umgang mit Voranfragen, Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes, Zusammenarbeit zwischen europäischen Behörden sowie Berichterstattung und Veröffentlichung der Ergebnisse. Es wird auch festgelegt, dass jährlich Prüfungsschwerpunkte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung definiert werden sollen, ähnlich wie bei der Finanzberichterstattung. Nach der Übersetzung der GLESI in alle Amtssprachen der EU teilen die nationalen Behörden der ESMA mit, ob sie im Einklang mit den GLESI arbeiten werden.
Zeitgleich wurde eine Stellungnahme veröffentlicht, die Hinweise zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den ESRS enthält und die erstmalige Anwendung dieser Standards unterstützen soll. Dabei hebt die ESMA fünf wichtige Aspekte hervor. Erstens sollten Unternehmen Governance-Strukturen und interne Kontrollen einrichten, die eine qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung fördern. Zweitens ist es wichtig, die Wesentlichkeitsanalyse ordnungsgemäß zu konzipieren, durchzuführen und transparent darzustellen, wobei der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit berücksichtigt wird. Drittens sollten Unternehmen Transparenz bezüglich der Inanspruchnahme von Übergangserleichterungen wahren. Viertens ist es von Bedeutung, eine klar strukturierte und digitalisierungsfähige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erstellen. Schließlich sollten Unternehmen die Konnektivität zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen aufzeigen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, eine umfassende und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen.
Schlussfolgerung
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Berichterstattung nach der CSRD entwickeln und wie die finalen Berichte aussehen werden. Obwohl bereits wertvolle Erkenntnisse aus den freiwilligen Berichten gewonnen werden können, ist es aufgrund der noch nicht vollständigen ESRS-Konformität dieser Berichte verfrüht, statistische Aussagen zu treffen. Daher können sie auch nur eingeschränkt als Vorbilder dienen. Dennoch bieten sie nützliche Beispiele und unterstützen andere Unternehmen bei der optimalen Vorbereitung auf die Berichterstattung.
Darüber hinaus zeigt sich, dass die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Einbindung von Wirtschaftsprüfern von entscheidender Bedeutung sind, um sicherzustellen, dass die Berichterstattung den ESRS-Anforderungen entspricht.
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Dr. Stefan Grabs
Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW