EU-Kommission beauftragt EFRAG mit der Überarbeitung der ESRS 1
Ziel ist eine deutliche Vereinfachung der Vorschriften. Der überarbeitete Vorschlag soll bis zum 31.10.2025 vorliegen.
Leitlinien zur Überarbeitung
Im Mittelpunkt stehen dabei mehrere zentrale Handlungsfelder, die auf eine Vereinfachung und stärkere Fokussierung der Berichtspflichten abzielen. Ein wesentliches Anliegen ist die Reduzierung der Pflichtangaben, insbesondere durch Streichung weniger relevanter Angaben. Zudem soll eine Priorisierung von quantitativen gegenüber qualitativen Informationen erfolgen, um die Vergleichbarkeit und Aussagekraft der Berichte zu erhöhen. Auch die Möglichkeit, bestimmte verpflichtende Berichtsanforderungen in freiwillige umzuwandeln, wird geprüft.
Ergänzend sollen unklare Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips, präzisiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass künftig nur noch über tatsächlich wesentliche Informationen berichtet werden muss.
Hintergrund
Am 26.02.2025 hat die Kommission ein erstes „Omnibus“-Paket mit Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Freisetzung zusätzlicher Investitionskapazitäten angenommen. Als Teil dieser Initiative wurde auch der Vorschlag unterbreitet, einen delegierten Rechtsakt zur Überarbeitung und Vereinfachung der bestehenden Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) anzunehmen.
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