DRSC veröffentlicht Abschlussbericht zur IFRS-Anwendung in Deutschland
Der Bericht enthält eine Zusammenfassung der Rückmeldungen der Jahresabschlussverfasser und ist eine Ergänzung zum Kurzbericht vom 11.12.2024.
Hintergrund
Die DRSC-Studie hat das Ziel, unterschiedliche Stakeholder-Perspektiven zur IFRS-Anwendung zu erfassen. In Phase 1 (2023) wurden dazu Interviews mit Abschlusserstellern, Prüfern, Forschern und Nutzern geführt. Darauf aufbauend wurde in Phase 2 (2024) eine Online-Befragung bei den Erstellern von Unternehmensabschlüssen durchgeführt. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der empirischen Untersuchung des spezifischen Nutzens eines bedingten Wahlrechts zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss für unterschiedliche Unternehmenstypen und -größen.
Ergebnisse der Befragung
Die Befragung ergab, dass IFRS-Anwender mehrheitlich ein Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss nutzen würden, vor allem wegen größerer Gestaltungsfreiheit, Kostensenkungen und weniger Bürokratie. HGB-Bilanzierer stehen dem kritischer gegenüber, lehnen ein bedingtes Wahlrecht aber nicht grundsätzlich ab. Die Befürchtung, von Stakeholdern zur Ausübung des Wahlrechts gedrängt zu werden, obwohl sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, wird laut.
Als Kompromiss schlägt das DRSC ein bedingtes Wahlrecht für einen begrenzten Unternehmenskreis vor. Die Gremien unterstützen diesen Ansatz und prüfen derzeit konkrete Bedingungen. Eine Fallstudie untersucht zudem, wie sich das Wahlrecht auf die Effizienz der Finanzberichterstattung auswirken würde, insbesondere im Hinblick auf Steuerbemessung, Ausschüttungen und Kapitalerhaltung.
Hinweis: Weitere Informationen zum Hintergrund und Ablauf der Gesamtstudie hat das DRSC auf der Projektseite zusammengestellt.
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