Wachstumschancengesetz verzögert sich: Teile ausgelagert

Am 24.11.2023 hat der Bundesrat beschlossen, dem Wachstumschancengesetz nicht zuzustimmen und stattdessen den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bund und Länder haben zunächst versucht, sich in informellen Arbeitsgruppen einer Einigung über Anpassungen am Gesetzestext anzunähern. Am Freitag, den 08.12.2023, wurden diese Vorverhandlungen ohne Ergebnis vorerst abgebrochen.

Ursprünglich war geplant, dass sich eine informelle Verhandlungsgruppe aus Bundestag und Bundesrat trifft, um Einigungsmöglichkeiten auszuloten und Vorschläge an den Vermittlungsausschuss zu erarbeiten. Allerdings kam es zu keiner Einigung in den Vorverhandlungen, weshalb es in diesem Jahr nicht mehr zu einer Sitzung oder Einigung im Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz kommen wird.

Daher ist die ursprüngliche Planung, spätestens in dieser Woche eine Einigung im Vermittlungsverfahren zu erzielen und diese am 15.12.2023 von Bundestag und Bundesrat bestätigen zu lassen, hinfällig geworden. Die Beschlussfassung im Vermittlungsverfahren ist somit nicht mehr vor Anfang 2024 möglich. Sofern keine Sondersitzungen anberaumt werden, könnte der Bundestag einem möglichen Vermittlungsergebnis ab Mitte Januar 2024 zustimmen. Der Bundesrat kommt planmäßig am 02.02.2024 erstmals im kommenden Jahr zusammen.

Die verzögerte Behandlung des Wachstumschancengesetz durch den Vermittlungsausschuss hätte auch dazu geführt, dass die flankierenden Regelungen zum MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) betroffen sind. Neben den Änderungen zur Zinsschranke und anderen Teilen des Wachstumschancengesetzes wurden nun auch die so wichtigen Änderungen am MoPeG in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen, das am 13.12.2023 im Finanzausschuss des Bundestages beraten wurde. Am 14.12.2023 hat der Bundestag, am 15.12.2023 der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

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