Neuerungen bei der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Das BMF hat eine Neufassung des Schreibens zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) sowie FAQ zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen veröffentlicht.

Das Klimaschutzprogramm sorgt mit ausgeweiteten Förderprogrammen dafür, dass möglichst viele Eigentümer bei Bedarf in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren können. Mit der Steuerermäßigung des § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert.

Änderungen des BMF-Schreibens

Seit dem 01.01.2025 gilt ein neues amtliches Muster für die Bescheinigung energetischer Maßnahmen. Diese Bescheinigung ist erforderlich, um die Steuerermäßigung gemäß § 35c EstG geltend zu machen. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

Verwendung des neuen Musters
  • Für Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen, ist das neue Muster verbindlich.
  • Für frühere Maßnahmen gelten Übergangsregelungen und ältere Muster.
Bescheinigungsberechtigung
  • Bescheinigungen können von ausführenden Fachunternehmen oder von Personen mit Ausstellungsberechtigung gemäß § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestellt werden.
  • Die Anforderungen für die Berechtigung wurden präzisiert.
Förderfähige Aufwendungen
  • Die Aufwendungen umfassen Material- und Arbeitskosten, notwendige Umfeldmaßnahmen sowie die Kosten der Bescheinigung.
  • Spezifische Nachweise, etwa zur Heizungsoptimierung oder zu förderfähigen Anlagen, wurden aktualisiert.
Erleichterungen bei Heizungsmaßnahmen
  • Listen förderfähiger Anlagen des BAFA können anstelle einzelner technischen Nachweise verwendet werden.
Sonderregelungen
  • Es gibt spezifische Vorgaben für Wohnungseigentümergemeinschaften und Konstellationen mit Generalunternehmern.

Das vollständige BMF-Schreiben vom 23.12.2024 mit den detaillierten Anforderungen und Hinweisen wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Es bildet die Grundlage für die Steuerermäßigung und ist bei der Beantragung zwingend zu beachten.

Veröffentlichung von FAQ

Welche Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gefördert werden, hat das BMF in einer allgemeinen Information für Wohnungseigentümer veröffentlicht. Darin beantwortet das BMF verschiedene Fragen zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen. Es wird geklärt, welche Maßnahmen steuerlich gefördert werden und wie hoch die Förderung ist. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für die Förderung erläutert und die Frage beantwortet, welche Fachunternehmen die Maßnahmen durchführen dürfen. Ebenso wird dargestellt, wer die Bescheinigungen über die Maßnahmen ausstellen darf und wie die steuerliche Förderung beantragt werden kann. Außerdem gibt das BMF einen Überblick über mögliche Alternativen zur steuerlichen Förderung und nennt die entsprechenden Rechtsgrundlagen. 

Hinweis: Mandanten, die energetische Maßnahmen an ihrem selbstgenutzten Wohngebäude planen, sollten sicherstellen, dass die ausführenden Fachunternehmen oder ausstellungsberechtigten Personen die neuen Vorgaben des BMF-Schreibens ab 2025 berücksichtigen. Lassen Sie sich die Bescheinigung nach dem neuen Muster ausstellen, da sie zwingend für die Steuerermäßigung erforderlich ist. Bewahren Sie zudem Rechnungen und Nachweise sorgfältig auf, da diese auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden müssen. Gerne unterstützen wir Sie!

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.