Neue Regeln durch das Finanzkriminalitätsbekämpfungs-Gesetz (FKBG)

Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 den Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungs-Gesetzes (FKBG) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird die Bekämpfung von Finanzkriminalität, insbesondere von Geldwäsche, in Deutschland grundlegend neu geregelt.

Zu diesem Zweck wird eine neue Behörde installiert, die die unterschiedlichen Kompetenzen innerhalb der Geldwäsche gebündelt werden. Zu den Gesetzesinhalten im Einzelnen:

Mehr Schlagkraft durch Bündelung der Kompetenzen

Analyse (Financial Intelligence Unit, FIU), strafrechtliche Ermittlungen und die Koordinierung der Geldwäscheaufsicht werden im Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) zusammengeführt. Unter dem Dach des BBF wird das Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) bedeutsame, internationale Fälle von Geldwäsche mit Deutschlandbezug mit allen den Strafverfolgungsbehörden zustehenden Befugnissen ermitteln. Dabei kommen moderne digitale Technologien mit einem datenzentrierten Ansatz zum Einsatz.

Mehr Effizienz bei der Geldwäscheaufsicht des Nichtfinanzsektors

Das dezentrale Aufsichtssystem im Nichtfinanzsektor durch die Länder wird beibehalten. Daneben soll die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht unter dem Dach des BBF einheitliche Leitlinien entwickeln. Damit werden die Aufsichtsbehörden im gesamten Nichtfinanzsektor künftig koordinierter vorgehen. Die Zentralstelle soll die Landesaufsichtsbehörden darüber hinaus gezielt mit eigenen Ressourcen unterstützen, was den bundesweiten Transfer von spezifischem Know-how in diesem Bereich fördert.

Bessere Datenqualität im Transparenzregister

Die Transparenz über wirtschaftlich Berechtigte ist essenzieller Bestandteil einer effektiven Geldwäscheprävention und -verfolgung. Wichtig ist hier eine hohe Datenqualität im Transparenzregister. Deshalb wird die registerführende Stelle zusätzliche Abfragebefugnisse erhalten, um Falscheintragungen leichter aufdecken und Berichtigungen anstoßen zu können. Für Unternehmen sollen zudem Anreize gesetzt werden, freiwillig ihre Eigentums- und Kontrollstrukturen im Transparenzregister offenzulegen.

Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters

Durch die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters werden die Daten, die künftig aus den Angaben zu den elektronischen Veräußerungsanzeigen resultieren, gespeichert, um den zuständigen Stellen für die Kriminalitäts- und insbesondere für die Geldwäschebekämpfung sowie den Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung einen volldigitalen Zugriff auf Immobiliendaten zu ermöglichen.

Hinweis: Mit dem FKBG wird eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität geschaffen, die bereits 2024 an den Start geht. Voraussichtlich müssen Banken und Unternehmen mit einer strengeren Überwachung der Geldwäscheaufsicht und Verfolgung von Verstößen rechnen.

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