EU-Unternehmen vor Herausforderungen durch CBAM-Meldepflichten

Seit Ende 2023 gelten für Unternehmen in der EU strengere Meldepflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Die Verordnung führt zu Berichtspflichten für Importeure von CO2-intensiven Produkten und Vorprodukten aus Nicht-EU-Ländern. Ab dem 01.01.2025 muss eine Registrierung als Importeur solcher Produkte (sog. CBAM-Registrant) erfolgen.

Doch Umfragen der Industrie- und Handelskammern z.B. in NRW oder Hessen aus dem letzten Jahr zeigen, dass viele Unternehmen in Deutschland nicht dazu in der Lage sind. 

Schwierigkeiten bei der Datenerfassung

Die CBAM-Regelung verlangt eine Dokumentation der Herstellungsemissionen. Ein Großteil der Befragten sieht darin ein Hauptproblem. Die Beschaffung von Daten bei Zulieferern aus Drittländern ist schwierig, da diese oft nicht willens oder nicht in der Lage sind, die benötigten Daten zur Verfügung zu stellen.

Folgen für die Lieferketten

Die Unternehmen befürchten zwar durch CBAM eine Verschlechterung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Trotzdem erwägen die meisten Unternehmen nicht, ihre Lieferketten aufgrund von CBAM zu Lieferanten innerhalb der EU zu verlagern: Für mehr als die Hälfte ist eine solche Verlagerung für die betroffenen CBAM-Waren nicht machbar.

Hintergrund zu CBAM

Ab 2026 wird auf die Einfuhr bestimmter Waren aus Nicht-EU-Ländern ein Kohlenstoffpreis fällig. Unternehmen müssen Zertifikate erwerben, die den Emissionen der importierten Waren entsprechen. Zudem besteht eine jährliche Berichtspflicht, bei deren Nichteinhaltung Strafzahlungen drohen.

Wer ist betroffen?

CBAM gilt für Importeure von CO₂-intensiven Produkten wie Aluminium, Chemikalien, Düngemittel, Eisen, Stahl, Strom, Wasserstoff und Zement. Der betroffene Warenkatalog könnte künftig erweitert werden. Die CBAM-Pflicht hängt von der Zolltarifnummer und dem Ausfuhrland ab. Unternehmen sollten frühzeitig analysieren, ob ihre Produkte unter die Verordnung fallen.

Meldepflichten und Registrierung

Seit Oktober 2023 müssen betroffene Unternehmen vierteljährlich einen CBAM-Bericht an die EU-Kommission übermitteln. Dieser umfasst u.a. die importierte Warenmenge, die dabei entstandenen CO₂-Emissionen sowie bereits gezahlte CO₂-Abgaben im Herkunftsland. Ab dem 01.01.2025 ist eine Registrierung als CBAM-Anmelder erforderlich, um weiterhin betroffene Produkte importieren zu können. Ab 2026 ist der Erwerb von CBAM-Zertifikaten verpflichtend.

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