CSRD-Entwurf auf der Zielgeraden

Der Rechtsauschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat sich federführend mit dem Kommissionsentwurf für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auseinandergesetzt und darüber in seiner Sitzung am 14. März 2022 abgestimmt.

JURI vertritt unter anderem die folgenden Positionen:

  • Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nicht vom Abschlussprüfer des Unternehmens durchgeführt werden.
  • Das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Nachhaltigkeitsprüfung durch unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen soll bestehen bleiben.
  • Der Anwendungsbereich der CSRD soll auf Unternehmen aus Drittstaaten ausgeweitet werden, die im EU-Binnenmarkt tätig sind.
  • Kapitalmarktorientiere Kleinstunternehmen sollen aus dem Anwendungsbereich der CSRD ausgenommen werden.
  • Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei einer freiwilligen Anwendung der Berichtsstandards von den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Als Unterstützung sind die Vergabe eines (Nachhaltigkeits-)Zertifikats oder finanzielle Mittel angedacht.
  • Die Kommission soll zusätzliche Berichtskriterien für Unternehmen mit relevanten wirtschaftlichen Aktivitäten in Hochrisikosektoren (Textilien, Landwirtschaft, Bergbau, Mineralien) festlegen.

Über die Positionen des JURI stimmt sich nun noch das Plenum ab. Sodann soll sich der Trilog mit dem Europäische Rat und der EU-Kommission anschließen.

Hinweis: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll bald die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) ersetzen. Die Regelungen sollen nach dem bisherigen Zeitplan ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten. Der CSRD-Entwurf bietet aber schon jetzt einen Ausblick auf die Veränderungen, die auf Unternehmen, Banken und Versicherungen in Sachen Berichterstattung zukommen werden. Gerne beraten wir Sie hierzu.

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