Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 16.10.2024 fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung statt. Verschiedene Sachverständige, unter anderem Andreas Dörschell, Präsident der WPK, nahmen teil.

In der Anhörung am vergangenen Mittwoch hatten verschiedene Sachverständige die Möglichkeit Änderungs- und Anpassungsvorschläge für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zusätzlich lag eine gutachterliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung vor. 

Obwohl die geplante Eins-zu-eins Umsetzung der Europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) von den Sachverständigen als positiv aufgenommen wurde, gab es Anpassungswünsche in verschiedenen Bereichen. Thematisiert wurden unter anderem:

  • Umsetzungsfristen
  • Vermeidung von Doppelberichtpflichten, durch Aussetzen der Berichtspflichten nach LkSG
  • Einbindung von Arbeitnehmervertretungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Bürokratische Prozesse als Belastung für die Wirtschaft
  • Berichtspflicht großer Förderbanken

Der Sustainable-Finance Beirat der Bundesregierung, welcher mit seiner Vorsitzenden Silke Stremlau als Sachverständige, ebenfalls an der Anhörung teilnahm, empfiehlt zusätzlich die vorübergehende Zulassung von Umweltgutachtern zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten, welche nach drei Jahren zu evaluieren ist. 

Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die thematisierten Änderungswünsche der Sachverständigen Anwendung finden.

Die Kurzmeldung des Bundestags zur Anhörung finden Sie hier.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an unseren Spezialisten oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Dr. Stefan Grabs

Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

Berlin

Zum Profil