Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
In der Anhörung am vergangenen Mittwoch hatten verschiedene Sachverständige die Möglichkeit Änderungs- und Anpassungsvorschläge für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zusätzlich lag eine gutachterliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung vor.
Obwohl die geplante Eins-zu-eins Umsetzung der Europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) von den Sachverständigen als positiv aufgenommen wurde, gab es Anpassungswünsche in verschiedenen Bereichen. Thematisiert wurden unter anderem:
- Umsetzungsfristen
- Vermeidung von Doppelberichtpflichten, durch Aussetzen der Berichtspflichten nach LkSG
- Einbindung von Arbeitnehmervertretungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Bürokratische Prozesse als Belastung für die Wirtschaft
- Berichtspflicht großer Förderbanken
Der Sustainable-Finance Beirat der Bundesregierung, welcher mit seiner Vorsitzenden Silke Stremlau als Sachverständige, ebenfalls an der Anhörung teilnahm, empfiehlt zusätzlich die vorübergehende Zulassung von Umweltgutachtern zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten, welche nach drei Jahren zu evaluieren ist.
Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die thematisierten Änderungswünsche der Sachverständigen Anwendung finden.
Die Kurzmeldung des Bundestags zur Anhörung finden Sie hier.
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Dr. Stefan Grabs
Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW