Übersetzung der ESRS nochmals korrigiert
Am 22. Dezember 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission das erste Set der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 im Amtsblatt. Die Zielsetzung besteht darin, die Richtlinien (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und 2013/34/EU („Bilanzrichtlinie“) um entsprechende Standards zu ergänzen, sodass verstärkt nichtfinanzielle Aspekte im Jahresabschluss von Unternehmen berücksichtigt werden können.
Auf diese Veröffentlichung folgte am 19. April 2024 eine Korrektur für alle Sprachen, welche vor allem falsche Referenzen und Rechtschreibfehler ausbesserte. Für die deutsche Version reichten diese allgemeinen Änderungen allerdings nicht aus, da noch individuelle Fehler und Unklarheiten enthalten waren. So besserte die Kommission nach und veröffentlichte am 09. August 2024 den Delegierten Rechtsakt 2024/90457 als exklusiv deutsche Berichtigung. Ein Auszug der wichtigsten Änderungen:
Alte Fassung – Stand 19.04.2024 | Neue Fassung – Stand 09.08.2024 |
Eigene Belegschaft | Arbeitskräfte des Unternehmens |
Beschäftigte | Arbeitnehmer |
Unternehmenspolitik | Unternehmensführung |
Parameter | Kennzahlen |
Abbau | Entnahme |
Strategien | Konzepte |
Mit dieser Überarbeitung wird unter anderem auf die Anmerkungen des DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) eingegangen, welches einen Teil der nun umgesetzten Änderungen bereits am 18. September 2023 in der Entwurfsphase angeregt hatte.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Wenden Sie sich gerne an unseren Spezialisten oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Dr. Stefan Grabs
Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW