Übersetzung der ESRS nochmals korrigiert

Die EU-Kommission bessert die deutsche Übersetzung des Delegierten Rechtsakts zu den European Sustainability Reporting Standards noch einmal nach. 

Am 22. Dezember 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission das erste Set der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 im Amtsblatt. Die Zielsetzung besteht darin, die Richtlinien (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und 2013/34/EU („Bilanzrichtlinie“) um entsprechende Standards zu ergänzen, sodass verstärkt nichtfinanzielle Aspekte im Jahresabschluss von Unternehmen berücksichtigt werden können.

Auf diese Veröffentlichung folgte am 19. April 2024 eine Korrektur für alle Sprachen, welche vor allem falsche Referenzen und Rechtschreibfehler ausbesserte. Für die deutsche Version reichten diese allgemeinen Änderungen allerdings nicht aus, da noch individuelle Fehler und Unklarheiten enthalten waren. So besserte die Kommission nach und veröffentlichte am 09. August 2024 den Delegierten Rechtsakt 2024/90457 als exklusiv deutsche Berichtigung. Ein Auszug der wichtigsten Änderungen:

Alte Fassung – Stand 19.04.2024

Neue Fassung – Stand 09.08.2024

Eigene BelegschaftArbeitskräfte des Unternehmens
BeschäftigteArbeitnehmer
UnternehmenspolitikUnternehmensführung
ParameterKennzahlen
AbbauEntnahme
StrategienKonzepte

Mit dieser Überarbeitung wird unter anderem auf die Anmerkungen des DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) eingegangen, welches einen Teil der nun umgesetzten Änderungen bereits am 18. September 2023 in der Entwurfsphase angeregt hatte. 

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Dr. Stefan Grabs

Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Berlin

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