CSRD: Klarstellungen und FAQ der EU Kommission

Die Europäische Kommission veröffentlicht Klarstellungen zur CSRD, um Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern.

Mit den Klarstellungen will die Europäische Kommission die Rechtssicherheit in Bezug zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsangaben erhöhen. Am 7. August 2024 veröffentlichte die Kommission einen Entwurf, der Klarstellungen zu den Anforderungen der CSRD, SFDR und ESRS enthält. Die CSRD, als Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanzrichtlinie, wird durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert. Diese delegierten Verordnungen erfordern keine nationale Umsetzung und gelten direkt für die betroffenen Unternehmen. Ab 2024 sind in Deutschland bis zu 14.600 Unternehmen zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet.

Zu den FAQ: Frequently asked questions on the implementation of the EU corporate sustainability reporting rules - European Commission (europa.eu)

Hintergrund: Unterstützung durch EFRAG und DRSC 

Um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen, hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) 93 Erklärungen und drei Implementierungsleitfäden veröffentlicht. Zusätzlich hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zwei Briefing Papers zum Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes herausgegeben. Diese Dokumente bieten Orientierung zu den Anforderungen der CSRD und ESRS, zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu spezifischen Herausforderungen für Drittstaatenunternehmen.

Zu den Erklärungen: Compilation Explanations January - July 2024.pdf (efrag.org)
Zu den Guidelines: ESRS implementation guidance documents | EFRAG

Ansprechpartner

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Dr. Stefan Grabs

Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Berlin

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