Neufassung des IDW-Praxishinweises zur EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seinen Praxishinweis 1/2023 aktualisiert und ihn an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.

Berücksichtigt werden vor allem das geänderte Prüfungsvorgehen in Bezug auf die Artikel 10 und 13 der Offenlegungsverordnung sowie die von der BaFin, der Europäischen Kommission und von den Europäischen Aufsichtsbehörden zwischenzeitlich veröffentlichten Verlautbarungen zur Auslegung und Anwendung der Offenlegungs-Verordnung, auch in Verbindung mit der Taxonomie-Verordnung.

Erster IDW-Praxishinweis aus 2021

Das IDW hatte bereits 2021 einen ersten IDW-Praxishinweis veröffentlicht, in dem Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung gegeben wurden, ob die Anforderungen nach der Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung bei offenlegungspflichtigen Unternehmen, für die mit dem Fondsstandortgesetz (FoStoG) vom 03.06.2021 eine Prüfungspflicht eingeführt wurde (zunächst sog. Level 1-Prüfungen), eingehalten wurden.

In der ersten, im März 2023 veröffentlichten, überarbeiteten Fassung (IDW-Praxishinweis 1/2023) wurden insbesondere die Auswirkungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 vom 06.04.2022 berücksichtigt (sog. Level 1- und 2-Prüfungen).

Hinweis: Der IDW-Praxishinweis 1/2023 n.F. wird im Oktoberheft 10/2023 der IDW Life veröffentlicht.

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