Briefing-Paper zur ESRS-Konsultation veröffentlicht

Am 9. Juni 2023 hat die Europäische Kommission den Konsultationsentwurf des delegierten Rechtsakts bzgl. des Set 1 der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht.

Die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geänderte Bilanzrichtlinie (BilanzRl) verpflichtet bestimmte EU-Unternehmen und EU-Tochterunternehmen oder EU-Niederlassungen von Drittstaatenunternehmen, die EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) anzuwenden.

Modifikationen im Vergleich zum Entwurf der EFRAG

Im November 2022 wurde der Europäischen Kommission von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ein erster Satz der ESRS-Entwürfe (Set 1) übermittelt. Die Europäische Kommission hat am 9. Juni 2023 eine einmonatige Konsultation zum Set 1 begonnen. Dabei wurden Änderungen in den Bereichen Wesentlichkeitsbestimmungen, Ausweitung der Übergangszeiträume, Änderung an den Angabeerfordernissen bezüglich Freiwilligkeit bestimmter Angaben und größerer Flexibilität bei bestimmten Angaben vorgenommen.

Die Europäische Kommission wird die Rückmeldungen zur Konsultation des Set 1 eruieren und ggf. Überarbeitungen vornehmen. Set 1 soll als delegierter Rechtsakt wahrscheinlich noch im Juli 2023 veröffentlicht werden.

Hinweis: Das sich in Vorbereitung befindliche Set 2 wird u.a. einen ESRS für kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen sowie die ersten sektorspezifischen ESRS für vier Sektoren umfassen. Die Ausarbeitung der ESRS für die verbleibenden ca. 35 Sektoren wird im Anschluss erfolgen, ebenso wie die Ausarbeitung eines ESRS für Drittstaatenunternehmen. Der Zeitplan der EFRAG sieht vor, dass Set 2 im Herbst 2023 öffentlich konsultiert und die überarbeiteten ESRS-Entwürfe danach an die Europäische Kommission übergeben werden.

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