BMF veröffentlicht neuen Umwandlungssteuererlass

Das BMF hat mit Schreiben vom 02.01.2025 den neuen Umwandlungssteuererlass veröffentlicht. 

Mit dem aktualisierten Umwandlungssteuererlass wird der bisherige Erlass vom 11.11.2011 nach mehr als 13 Jahren abgelöst. Der neue Umwandlungssteuererlass umfasst 88 Seiten und berücksichtigt insbesondere Gesetzesänderungen und höchstrichterliche Entscheidungen zum Umwandlungssteuergesetz gegenüber dem bisherigen BMF-Schreiben.

Überblick über die wesentlichen Änderungen

Schwerpunkte des neuen Umwandlungssteuererlasses sind die Änderungen des UmwStG, des KStG und des EStG durch das Jahressteuergesetz 2024.

Im Fokus stehen insbesondere grenzüberschreitende und ausländische Umwandlungen, wobei der Schwerpunkt auf der Vergleichbarkeitsprüfung liegt. Darüber hinaus werden die sachlichen und zeitlichen Anforderungen an den Teilbetrieb sowie die Behandlung stiller Lasten im Zusammenhang mit Umwandlungsvorgängen thematisiert. Ferner enthält der Erlass Regelungen zur Kostenzuordnung im Rahmen von Umwandlungsvorgängen.

Wesentliche Aussagen betreffen auch Spaltungs- und Einbringungsfälle. Hier stehen die Anpassungen der sog. Nachspaltungsveräußerungssperre durch das Wachstumschancengesetz und die Besteuerung von Einbringungsgewinnen im Vordergrund. Schließlich hat das BMF in Reaktion auf das sog. „Organschaftspaket“ des BFH aus dem Jahr 2023 die ertragsteuerlichen Auswirkungen von Umwandlungen auf eine Organschaft analysiert und die entsprechenden Randziffern im Erlass aktualisiert. 

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.