• European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die European Sustainability Reporting Standards sind einheitliche europäische Berichtsstandards, nach denen Unternehmen berichten müssen, um den Anforderungen der CSRD zu entsprechen. Sie legen fest, wie Unternehmen Informationen in ihren Nachhaltigkeitsberichten offenlegen müssen. Dazu gehört auch die ganzheitliche Betrachtung von Umwelt-, sozialen und ökonomischen Aspekten, das Konzept der doppelten Wesentlichkeit sowie die Gewährleistung von Genauigkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit in der Berichterstattung. Das erste Set der ESRS wurde bereits am 22. Dezember 2023 veröffentlicht, weitere, insbesondere sektorspezifische Standards, Standards für kapitalmarktorientierte KMUs und für KMUs, die die ESRS freiwillig anwenden möchten, sind in Arbeit. Erste Entwürfe für zwei sektorspezifische Standards hat die EFRAG im September 2024 veröffentlicht. Insgesamt gibt es zurzeit 12 allgemeine ESRS.

Generelle Standards

ESRS 1
Allgemeine Anforderungen

ESRS 2
Allgemeine Angaben

Environmental Standards

ESRS E1:
Klimawandel

ESRS E2:
Umweltverschmutzung 

ESRS E3:
Wasser- und Meeresressourcen 

ESRS E4:
Biodiversität und Ökosysteme

ESRS E5:
Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft  

Social Standards

ESRS S1:
Arbeitskräfte des Unternehmens 

ESRS S2:
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S3:
Betroffene Gemeinschaften

ESRS S4:
Verbraucher und Endnutzer

Governance-Standards

ESRS G1:
Unternehmensführung 

ESRS 1 Allgemeine Anforderungen

Im ESRS 1 wird die Basis definiert, nach der berichtet werden muss. Er umfasst Berichterstattungsbereiche, Vorgaben zu Sorgfaltspflichten und Wertschöpfungskette und setzt den zeitlichen Rahmen der Berichterstattung fest. Zusätzlich gibt er vor, auf welche Weise Informationen im Nachhaltigkeitsbericht erhoben und dargestellt werden müssen.

Doppelte Wesentlichkeit

Zusätzlich legt ESRS 1 auch fest, wie Unternehmen die für ihre Berichterstattung wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen bestimmen. Die doppelte Wesentlichkeit ist dabei ein Konzept, das dafür sorgt, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven betrachten: Outside-In und Inside-Out. Die Outside-In-Perspektive befasst sich mit Chancen und Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, die sich finanziell auf das Unternehmen auswirken, die Inside-Out-Perspektive mit den Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt. Damit soll eine umfassende Berichterstattung erreicht werden und Unternehmen sind angehalten, sich mit ihren negativen und positiven, potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft und den daraus resultierenden Chancen und Risiken auseinanderzusetzen.

Inside-Out Materialität

gesellschaftlich & ökologisch

Interessengruppen: Gesellschaft, Mitarbeitende, Investoren, Umwelt- und Sozialverbände, … alle auf diesem Planeten.

Outside-In Materialität

finanziell

Interessengruppe: Primär Investoren

Inside-Out Materialität
Wie beeinflusst das Unternehmen seine Umwelt (Mensch & Natur)?

Outside-In Materialität
Wie beeinflussen ESG-Themen das Unternehmen?

ESRS 2 Allgemeine Angaben

ESRS 2 definiert themenübergreifende Berichtsanforderungen und allgemeine Merkmale und Informationen, die berichtet werden müssen. Im ESRS 2 ist außerdem die Struktur der Offenlegungsbereiche festgelegt. Diese ist angelehnt an die Vorgaben der TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures), um im Einklang mit internationalen Sustainability Reporting Frameworks zu arbeiten. Die vier Bereiche sind:

  • Governance
  • Strategie
  • Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
  • Kennzahlen und Ziele

Themenbezogene ESRS

Die restlichen 10 ESRS sind themenbezogene Standards unterteilt in Umwelt, Soziales und Governance. Sie definieren die Angabepflichten und Datenpunkte zu den einzelnen Themen.  

ESRS Enviroment

Klimawandel (ESRS E1)
  • Anpassung an den Klimawandel

  • Klimaschutz

  • Energie

Umweltverschmutzung (ESRS E2)
  • Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden

  • Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen

  • Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe

  • Mikroplastik

Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3)
  • Wasser

  • Meeresressourcen

Biologische Vielfalt und Ökosysteme (ESRS E4)
  • Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts

  • Auswirkungen auf den Zustand der Arten

  • Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen

  • Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen

Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5)
  • Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung

  • Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen

  • Abfälle

ESRS Social

Arbeitskräfte des Unternehmens (ESRS S1)
  • Arbeitsbedingungen
  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
  • Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)
  • Arbeitsbedingungen
  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
  • Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Betroffene Gemeinschaften (ESRS S3)
  • Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

  • Bürgerrechte und politische Rechte

  • Rechte indigener Völker

Verbraucher und Endnutzer (ESRS S4)
  • Informationsbezogene Auswirkungen

  • Persönliche Sicherheit

  • Soziale Inklusion

ESRS Governance

Unternehmensführung (ESRS G1)
  • Unternehmenskultur
  • Tierschutz
  • Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken
  • Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)
  • Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten
  • Korruption und Bestechung
Haben Sie Fragen zur Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?

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Dr. Stefan Grabs

Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

Berlin

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