Nachhaltigkeitsberichterstattung: Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat einer Änderung der Fristen bei der Entwicklung branchenspezifischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zugestimmt.

Der Vorschlag der Kommission aus Oktober 2023 zielt darauf ab, die Berichterstattungspflichten zu rationalisieren, indem die Frist für die Annahme sektorspezifischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards um zwei Jahre auf Juni 2026 verschoben wird.

Die sektorspezifischen europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sollen klarstellen, was genau und wie detailliert Unternehmen in bestimmten Sektoren die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschen und den Planeten offenlegen müssen. Die Verschiebung soll es den Unternehmen ermöglichen, sich auf die Umsetzung allgemeiner ESRS zu konzentrieren, die bereits verabschiedet wurden. Da die Berichtspflichten, die eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung der korrekten Durchsetzung von Rechtsvorschriften spielen, Unternehmen auch unnötigen Verwaltungsaufwand auferlegen können, strebt die Kommission zudem eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen um 25 % an.

Die Abgeordneten betonen jedoch die Bedeutung von sektorspezifischen Nachhaltigkeitsstandards als Informationsquelle für Investoren und schlagen vor, dass die Kommission acht sektorspezifische Berichtsstandards vor Ablauf der Frist veröffentlicht. Sie wollen außerdem die Transparenz und Flexibilität des Prozesses verbessern und fordern die Kommission auf, das Parlament mindestens einmal jährlich zu den Fortschritten bei der Entwicklung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu den von den Verantwortlichen in diesem Zusammenhang beschlossenen Plänen, Prioritäten und Zeitplänen zu konsultieren.

Hinweis: Nach der Zustimmung des Plenums wird das Europäische Parlament nun mit den EU-Regierungen Verhandlungen über die endgültige Form der Rechtsvorschriften aufnehmen.

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