Deutsche Fassung der ESRS: Erste sprachliche Analyse

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) um Feedback Zur deutschen Sprachfassung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gebeten, um potenzielle Übersetzungsfehler und andere Unklarheiten zu erkennen.

Das DRSC hat – auf Grundlage einer kurzfristigen Anfrage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) – eine Befragung verschiedener Stakeholder, insbesondere ESRS-Anwender durchgeführt. Diese hatte das Ziel, (potenzielle) Fehler in der deutschen Sprachfassung der ESRS, wie am 31.07.2023 durch die Europäische Kommission (KOM) veröffentlicht, zu identifizieren und der Europäischen Kommission zur Kenntnis zu bringen.

Am 18.09.2023 hat die DRSC-Geschäftsstelle die zusammengefassten Ergebnisse der Befragung an das BMJ übermittelt. Die Übersicht des DRSC ist als erste Indikation zu verstehen; die Inhalte wurden durch das DRSC rechtlich nicht geprüft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hinweis: Ziel der ESRS ist es, einheitliche Regelungen beim ESG-Reporting für alle Unternehmen in der EU vorzugeben. Das soll eine klare und vergleichbare Darstellung der unternehmenseigenen Nachhaltigkeitsmaßnahmen erleichtern. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung!

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