Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz vorgelegt

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 vorgelegt. Damit reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023, in dem das Gericht Art. 1 und Art. 2 des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 für nichtig erklärt hat.

Mehreinnahmen sollen u.a. durch die Erhöhung der Luftverkehrssteuer erzielt werden, während Änderungen im Sozialgesetzbuch zu Einsparungen führen sollen. Die Koalition plant auch Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit an den Bund sowie eine Minderung des Erhöhungsbetrages des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung. Weitere Änderungen betreffen das Energiesteuergesetz und das Windenergie-auf-See-Gesetz.

Mehreinnahmen durch Erhöhung der Luftverkehrssteuer

Im Bereich der Luftverkehrssteuer sollen die Steuersätze erhöht und der Mechanismus zur Absenkung geändert werden. Die prognostizierten Steuermehreinnahmen betragen 445 Mio. Euro im Jahr 2024 und 580 Mio. Euro in den Folgejahren.

Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB III, SGB VI) vorgesehen

Im Zweiten (SGB II), Dritten (SGB III) und Sechsten Buch (SGB VI) des Sozialgesetzbuches wird es sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig zu Änderungen kommen. Über die Streichung des Bürgergeldbonus im SGB II, den Bürgergeldempfänger zu Weiterbildung erhalten, soll es zu einer Einsparung von 100 Mio. Euro kommen. Außerdem sollen Bürgergeldempfängern bei nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme „zumutbarer Arbeit“ künftig Leistungen entzogen werden. Hier wird ein Einsparpotenzial von 170 Mio. Euro gesehen.

Bundesagentur für Arbeit soll Zahlungen an den Bund leisten

Die Bundesagentur für Arbeit soll in den Jahren 2024 bis 2027 zu Zahlungen an den Bund verpflichtet werden. Als Grund wird der Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den vergangenen Jahren angegeben. Geändert werden soll zudem eine Regelung zur Anpassung von Beitragssätzen.

Minderung des Erhöhungsbetrags des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung

Durch eine Minderung des Erhöhungsbetrags des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen Minderausgaben von rund 600 Mio. Euro realisiert werden. Die Änderung ist im SGB VI vorgesehen.

Degressive Rückführung der Subvention für Dieselkraftstoff

Ab dem Jahr 2025 wird die Begünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft degressiv zurückgeführt. Im Jahr 2025 können so Steuermehreinnahmen von rund 142 Mio. Euro erzielt werden. Der Betrag soll bis zum Jahr 2028 auf jährlich 453 Mio. Euro wachsen.

Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen werden breiter verwendet

Die geplanten Änderungen im Windenergie-auf-See-Gesetz sind zwar ohne direkte Auswirkungen auf Einnahmen oder Ausgaben. Es ist geplant die Einnahmen breiter zu verwenden und die enge Zweckbindung an den Meeresnaturschutz sowie die Fischerei zu lockern. Ein Teil der Einnahmen soll aber als Transformationskomponente“ an den Bundeshaushalt fließen.

Hinweis: Nach der Planung der Bundesregierung soll die sogenannte Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 im Haushaltsausschuss am 18.01.2024 stattfinden. Die finale Beratung ist in der Woche vom 29.01.-02.02.2024 geplant. Der Bundesrat könnte dem Gesetz in seiner Sitzung am 02.02.2024 zustimmen.

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