Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen
Mit dem Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente gestärkt und breiter verankert werden.
Ausbau der Betriebsrenten
Derzeit verfügen in Deutschland rund 54 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine betriebliche Altersversorgung. Vor allem in kleineren Betrieben und bei Geringverdienern gibt es aber noch Lücken, die jetzt geschlossen werden sollen. Mit dem neuen Gesetz entwickelt die Bundesregierung die Rahmenbedingungen weiter, damit mehr Beschäftigte im Alter von einer guten Betriebsrente profitieren können.
Wichtige Änderungen
Im Gesetzentwurf sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um die betriebliche Altersversorgung zu stärken und den Zugang zu erleichtern:
- Ausbau des Sozialpartnermodells: Das 2018 eingeführte tarifbasierte Sozialpartnermodell wird weiter ausgebaut. Unternehmen und ihre Beschäftigten können sich nun leichter an bestehenden Modellen beteiligen. Dies eröffnet insbesondere kleineren Unternehmen die Möglichkeit, einfach, effizient und sicher Betriebsrenten zu organisieren.
- Förderung für Geringverdiener: Die staatliche Förderung, die Arbeitgeber erhalten, wenn sie diesen Beschäftigten eine Betriebsrente zusagen, wird verbessert. Die Einkommensgrenze für die Förderung wird angehoben (auf 2.718 Euro monatlich, unabhängig von Voll- oder Teilzeit) und dynamisiert, so dass Beschäftigte bei Lohnerhöhungen nicht aus der Förderung herausfallen; das schafft Planungssicherheit.
- Flexiblere Auszahlungsmodelle: Wer im Ruhestand weiterarbeitet, kann die Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.
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