Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer plädiert in einem aktuellen Positionspapier dafür, bestehende Hürden für die betriebliche Altersversorgung zu reduzieren und die Attraktivität für Beschäftigte zu erhöhen.

Fast die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland besitzt aktuell keine betriebliche Altersversorgung (bAV). Dies gilt insbesondere für Beschäftigte in kleineren und mittelständischen Betrieben. Insofern richtet sich der Blick auf Reformüberlegungen, die sich aus dem im September 2022 von der Bundesregierung angestoßenen sog. „Fachdialog zur Betriebsrente“ ergeben werden. Mit seinem neuen Positionspapier „Betriebliche Altersversorgung: Risiken kalkulierbar machen – Attraktivität nachhaltig steigern“ möchte das IDW Impulse aus Sicht des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer in die öffentliche Debatte zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung einbringen. Das Papier berücksichtigt Erfahrungen von Wirtschaftsprüfern im Austausch mit Unternehmen unterschiedlicher Größe und diverser Rechtsformen. Das IDW plädiert dafür,

  • den Umfang arbeitgeberseitiger Garantiepflichten zu verringern,
  • eine neue Diskussion über die Ausfinanzierung zu führen,
  • systemfremde Bilanzvolatilitäten im Handelsrecht zu reduzieren,
  • steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei Direktzusagen zu stärken,
  • sowie die Attraktivität für Beschäftigte zu steigern.


Hinweis: Angebote der betrieblichen Altersversorgung sind ein interessantes Mitarbeitergewinnungs- und -bindungsinstrument. Gerne beraten wir Sie über individuelle Optionen!

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