Weitere Maßnahmen zur Bürokratieentlastung
Im März 2024 hat das Kabinett ein weiteres Gesetz zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht – das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Mit dem ressortübergreifenden Gesetzgebungsvorhaben sollen administrative Abläufe in Deutschland vereinfacht und die Wirtschaft in Höhe von rund 944 Mio. Euro pro Jahr entlastet werden. Nachdem der Gesetzesentwurf bereits im Bundestag beraten wird, hat die Bundesregierung nun eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Damit will sie die Arbeit des Deutschen Bundestags unterstützen und zusätzliche Maßnahmen schaffen, um die Menschen von überflüssiger Bürokratie zu befreien.
Weitere Entlastungseffekte
Digitaler Arbeitsvertrag: Zentraler Punkt der Formulierungshilfe ist der sogenannte digitale Arbeitsvertrag. Künftig sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Bedingungen der Arbeitsverträge informieren können. „Digitale Dienste statt analoge Altlasten“, ist die Botschaft.
Wirtschaft entlasten: Mit der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft um weitere rund 2,6 Millionen Euro pro Jahr Erfüllungsaufwand entlastet werden. So ist beispielsweise vorgesehen, dass Gewerbetreibende, die ihre Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gewerbebehörde verlegen, nur noch der neuen Behörde Mitteilung geben müssen.
Hauptversammlungen erleichtert: Zudem sollen börsennotierte Gesellschaften bei der Vorbereitung ihrer Hauptversammlung entlastet werden. Bei vergütungsbezogenen Beschlüssen soll es künftig ausreichen, die dafür erforderlichen Unterlagen allein über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen. Das führt zu erheblichen Erleichterungen in der Praxis, ohne dass damit ein Informationsdefizit für die Aktionäre verbunden ist.
Entlastungsbeiträge aus dem Kabinettsentwurf
Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Ein wesentlicher Entlastungsbeitrag, der bereits im Kabinettsentwurf beschlossen wurde, ist, dass die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Damit reduzieren sich die Kosten für das sichere Verwahren, weil beispielsweise keine zusätzlichen Räume für die Lagerung der Unterlagen angemietet werden müssen. Auch Kosten, die die elektronische Speicherung verursachen, werden mit den verkürzten Fristen reduziert. Allein für diesen Punkt rechnet die Bundesregierung mit einer jährlichen Entlastung von rund 626 Millionen Euro.
Zentrale Datenbank für die Steuerberatung: Für Steuerberaterinnen und Steuerberater soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank entstehen. Damit werden Arbeitgeber entlastet, weil sie ihrer Steuerberatung keine schriftlichen Vollmachten mehr für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen müssen. Eine Generalvollmacht soll genügen. Sie soll in der Datenbank elektronisch eingetragen und von allen Trägern der sozialen Sicherung abgerufen werden können. Schätzungen zur Folge werden dadurch neun von zehn Vorgängen hinfällig.
Mehr digitale Rechtsgeschäfte: Schließlich sollen sogenannte Schriftformerfordernisse zu Textformerfordernissen abgesenkt werden. Anders als die Schriftform setzt die Textform keine eigenhändige Unterschrift voraus: Beispielsweise reichen auch eine E-Mail, eine SMS oder eine Messenger-Nachricht aus. Dies ermöglicht es, viele Rechtsgeschäfte künftig digital abzuwickeln. Im Alltag der Menschen wird dies für spürbare Erleichterungen sorgen. Weitere Maßnahmen sind beispielsweise die Digitalisierung der Betriebskostenabrechnung und die Möglichkeit, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen.
Hinweis: Vor allem die kürzeren Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sind für Unternehmen erfreulich. Dies wird zumindest etwas mehr Platz in den Lagerräumen schaffen und auch digitale Speicherkapazitäten freigeben.
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