Vermittlungsausschuss berät zum Wachstumschancengesetz

Nachdem der Bundesrat im letzten Jahr den Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz angerufen hatte, steht nun der Termin für die Sitzung fest. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 21.02.2024 mit dem Gesetz befassen.

Das Wachstumschancengesetz war am 17.11.2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Nach dem Willen der Bundesregierung soll eine Investitionsprämie als zentrales Element die Transformation der Wirtschaft fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern.

Die Länder kritisierten, dass der Bundestag nur punktuell auf die Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dem 1. Durchgang des Gesetzentwurfs eingegangen sei. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Änderungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf. Die finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen seien außerdem zu hoch.

Hinweis: Teile des Gesetzes wurde in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen, das am 14.12.2023 vom Bundestag beschlossen wurde und dem der Bundesrat am 15.12.2023 zugestimmt hat. So konnten insbesondere die Anpassungen in Bezug auf das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) noch rechtzeitig zum Jahreswechsel in Kraft treten.

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