Vereinfachte Steuerberechnung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen

Die neue EU-Initiative BEFIT (Business in Europe: Framework for Income Taxation) soll das Leben von Unternehmen erleichtern, indem ein einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage eingeführt wird.

Grenzüberschreitend tätige Unternehmen müssen viel Geld und Zeit aufwenden, um alle Steuervorschriften einzuhalten, weil sie sich in 27 verschiedenen Steuersystemen mit jeweils eigenen Vorschriften zurechtfinden müssen. Das hält Unternehmen nicht nur von grenzüberschreitenden Investitionen in der EU ab, sondern es stellt auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in anderen Teilen der Welt dar. Die EU-Kommission hat nun ein Paket von Initiativen zur Reduzierung der Befolgungskosten für große, grenzüberschreitend tätige Unternehmen angenommen.

Einsparungen von bis zu 80 Millionen Euro im Jahr

Der aktuelle Vorschlag soll das Leben von Unternehmen und Steuerbehörden erleichtern, indem ein neues, einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen eingeführt wird. Dadurch sollen die Befolgungskosten großer Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, gesenkt werden. Dank dieser einfacheren Vorschriften könnten in der EU tätige Unternehmen jährlich bis zu 80 Millionen Euro einsparen.

BEFIT im Überblick

  • Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, berechnen ihre Steuerbemessungsgrundlage nach gemeinsamen Regeln.
  • Die Steuerbemessungsgrundlage aller Mitglieder der Gruppe werden in einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst
  • Für jedes Mitglied der BEFIT-Gruppe wird ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet, der dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der drei vorangegangenen Steuerjahre entspricht.

 

Nächste Schritte

Wenn die Vorschläge vom Rat angenommen werden, treten sie am 01.07.2028 (BEFIT) bzw. am 01.01.2026 (Vorschlag für die Verrechnungspreisgestaltung) in Kraft.

Hinweis: Die neuen Vorschriften sollen verpflichtend für in der EU tätige Konzerne mit einem jährlichen Gesamtertrag von mindestens 750 Millionen Euro gelten, deren Muttergesellschaft mindestens 75 % der Eigentumsrechte oder der Ansprüche auf Gewinnbeteiligung hält. Kleinere Gruppen können sich für die Anwendung der Regeln entscheiden, solange sie einen konsolidierten Abschluss erstellen. Dies könnte besonders für KMU von Interesse sein. Gerne beraten wir Sie!

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