Update der EFRAG-Hintergrundpapiere zu IFRS 19 veröffentlicht

Die EFRAG hat im Dezember 2021 und Februar 2022 Hintergrundpapiere zu IFRS 19 veröffentlicht, um die Diskussion über die Vorschläge des IASB zu fördern. Da IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ nun fertiggestellt und veröffentlicht wurde, hat die EFRAG die Briefing-Papiere aktualisiert.

Am 09.05.2024 hat der IASB den Standard IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ veröffentlicht. Der Standard mit reduzierten Angabepflichten kann von berechtigten Tochterunternehmen freiwillig angewendet werden. Er gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

Anpassung der Hintergrundpapiere

Um den Anwendern ein besseres Verständnis der denkbaren Auswirkungen des Standards zu vermitteln und die mögliche Übernahme von IFRS 19 in der EU zu unterstützen, stellt die EFRAG aktualisierte Briefings zur Verfügung, die sich auf den Anwendungsbereich von IFRS 19 aus Sicht der EU konzentrieren, relevante Gesetze und Verordnungen berücksichtigen und die Unterschiede in den Angabepflichten zwischen der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU und IFRS 19 aufzeigen. Die ersten Briefings wurden während der Konsultationsphase des Exposure Draft „Tochterunternehmen ohne beherrschenden Einfluss: Angaben“ (ED) veröffentlicht.

Hinweis: Die beiden aktualisierten Briefing-Papiere sind auf der Homepage der EFRAG veröffentlicht.

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