Streit um die Grundsteuerbewertung

Das Finanzgericht Köln hat eine Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung abgewiesen. Diese führt bereits in einigen Bundesländern zum Streit.

Die neue Grundsteuerbewertung sei nicht zu beanstanden. Das hat das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil vom 19.09.2024 (Az. 4 K 2189/23) entschieden. 

Das Finanzgericht Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in Nordrhein-Westfahlen betrifft. Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell.

Das neue Bewertungsrecht zur Neufestsetzung der Grundsteuer begegnet nach Ansicht des Finanzgerichts Köln keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Senat hat dennoch die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Hinweis: Die Neubewertung von Grundstücken und Immobilien ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hat. Der Bundesrat hat sodann 2019 grünes Licht für die Grundsteuerreform gegeben. Viele Interessenverbände, auch der Bund der Steuerzahler, halten die neue Bewertung für verfassungswidrig.

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