Steuerliche Erleichterungen für vom Hochwasser Betroffene im Saarland

Das Finanzministerium des Saarlands hat darüber informiert, dass Hochwasser-Betroffene weiterreichende steuerliche Erleichterungen bekommen.

Der Erlass beinhaltet eine Vielzahl an Maßnahmen, welche Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen sowie eine vereinfachte Nachweispflicht hinsichtlich eingegangener Spenden umfassen. Zudem wird die steuerliche Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen ermöglicht.

Einzelne Maßnahmen

Die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung sowie die Beseitigung von Schäden am Wohneigentum sind steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.

Des Weiteren werden Erleichterungen bei der Dokumentation von Spenden gewährt. Spenden über Sonderkonten können einfach per Einzahlungsbeleg nachgewiesen werden.

Außerdem können Stundungszinsen und steuerliche Vorauszahlungspflichten für Betroffene reduziert werden.

Im Falle des Verlusts von Buchführungsunterlagen infolge des Hochwassers sollen den Betroffenen keine nachteiligen Folgen entstehen.

Auch die von Hochwasser betroffene Landwirtschaft wird durch Billigkeitsmaßnahmen unterstützt.

Hinweis: Die Veröffentlichung des Erlasses erfolgte auf der Homepage des Saarländischen Finanzministeriums. Der Erlass wurde zuvor mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmt. Zudem erfolgte eine Unterrichtung der übrigen Bundesländer.

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