Start der Beratungen zum CSRD-Umsetzungsgesetz in Bundestag und Bundesrat

Mit Datum vom 17.09.2024 wurden die Ausschussempfehlungen für die Sitzung des Bundesrates am 27.09.2024 zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSR-Richtlinie) veröffentlicht.

Die Empfehlungen sind aus den Beratungen des Rechts-, Wirtschafts- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Innere Angelegenheiten und des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hervorgegangen.

Verspätete Umsetzung

Die CSR-Richtlinie ist eine Änderungsrichtlinie zur Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) und hätte bis zum 06.07.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Ihre Berichtspflichten werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung 2023/2772) konkretisiert, die ohne nationale Gesetzgebung gelten. In Deutschland sind ab 2024 bis zu 14.600 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

Inhalt der Empfehlungen

Das Dokument behandelt u.a. folgende Themen:

  • Begrenzung der Berichtslast, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen,
  • „Offenlegungslösung“ für die elektronische Berichterstattung,
  • Ausweitung der Ersetzungsbefugnisse (analog zum LkSG-Bericht) auf weitere Gesetze und Verordnungen zur Vermeidung doppelter Berichtspflichten,
  • Öffnung des Prüfermarktes für Nachhaltigkeitsberichte.

Es wurde darauf hingewiesen, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene grundsätzlich für eine Reduzierung der Berichtspflichten für CSRD/ESRS einsetzen sollte. Eine entsprechende Initiative wurde auch in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung vom 05.07.2024 angekündigt.

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