Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht

Das BMF hat die Richtsatzsammlung für 2023 veröffentlicht. Die Richtsatzsammlung enthält auch die bereits veröffentlichten Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024.

Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Buchführung oder ist keine Buchführung vorhanden, ist der Gewinn nach § 5 EStG unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu schätzen, ggf. unter Anwendung der Richtsätze.

Hilfsmittel der Finanzverwaltung

Die Richtsätze dienen der Finanzverwaltung als Hilfsmittel, um Umsätze und Gewinne von Gewerbetreibenden zu überprüfen und bei fehlenden Unterlagen ggf. zu schätzen. Nach der Rechtsprechung darf eine Schätzung jedoch bei ordnungsgemäßer Buchführung nicht allein auf Abweichungen von den Richtsätzen gestützt werden.

Die Richtsätze beruhen auf den Ergebnissen zahlreicher geprüfter Betriebe, gelten aber nicht für Großbetriebe. Sie beziehen sich auf einen Normalbetrieb, d.h. ein Einzelunternehmen, das seinen Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelt. Personengesellschaften und Körperschaften können die Richtsätze ebenfalls anwenden, wobei die Besonderheiten des Körperschaftsteuerrechts zu berücksichtigen sind.

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