Referentenentwurf zur Bürokratieentlastungsverordnung

Die Bürokratieentlastungsverordnung stellt einen weiteren Baustein des Meseberger Programms zum Abbau bürokratischer Hindernisse dar, welches vom Bundesjustizministerium umgesetzt wird.

Neben Gesetzen enthalten auch Rechtsverordnungen oft überflüssige bürokratische Bestimmungen. Letztere werden von der Bundesregierung auf der Grundlage gesetzlicher Ermächtigungen erlassen. Das Bundesministerium der Justiz hat aus diesem Grund einen Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie erarbeitet und an die Länder und Verbände übermittelt.

Jährliche Entlastung in Höhe von 22,6 Millionen Euro

Die Verordnung umfasst insgesamt 25 Vorschläge, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf 22,6 Millionen Euro beläuft. Das Bundesministerium der Justiz ist für die Verordnung koordinierend federführend zuständig. Die Beiträge stammen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Die Einzelmaßnahmen lassen sich wie folgt zuordnen:

  • Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten,
  • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
  • weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.
     

Der größte Anteil mit rund 14,1 Mio. Euro pro Jahr entfällt auf die Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung. Die Umsetzung eines Vorschlags aus der Verbändeabfrage aus dem Jahr 2023 führt zu einer Entlastung der Wirtschaft von rund 6 Mio. Euro pro Jahr: Eine Änderung im Lebensmittelrecht macht die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe möglich.

Rechtsverordnungen können nur bei hinreichendem Sachzusammenhang mit einer Gesetzesänderung angepasst werden. Der fehlende Sachzusammenhang machte eine Änderung im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV aus rechtsförmlichen Gründen unmöglich.

Hinweis: Am 24.05.2024 wurde der Entwurf an die Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Interessierte Kreise können bis zum 21.06.2024 Stellung nehmen und ihre Meinung äußern. Diese wird dann auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.

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