Prüfungsschwerpunkte für Jahresabschlüsse des Geschäftsjahrs 2023
Diese umfassen neben Themen wie klima- und anderen umweltbezogenen Sachverhalten sowie den Auswirkungen von Klimaaspekten auf IFRS-Abschlüsse auch den Hinweis, dass im Jahr der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 eine transparente Berichterstattung im Hinblick auf die Implementierung und Auswirkung auf das Unternehmen erwartet wird. Außerdem müssen Unternehmen qualitative und quantitative Informationen über ihre Betroffenheit in Bezug auf Pillar-II-Ertragsteuern (IAS 12) angeben.
Klimabezogene Sachverhalte
Die ESMA fordert eine konsistente Berichterstattung zu klimabezogenen Aspekten innerhalb des IFRS-Abschlusses (inkl. Lagebericht). Damit sollen die Möglichkeiten von Greenwashing vermindert werden. Ab dem Jahr 2024 wird zudem eine Nachhaltigkeitserklärung verpflichtend im Lagebericht aufzunehmen sein.
Angesichts der zunehmenden Verwendung von Power Purchase Agreements (PPAs) legt die ESMA ihren prüferischen Fokus auf die Bereitstellung von Informationen über PPAs (z.B. Preiskonditionen, Volumen der kontrahierten Energie, Ziele und Dauer) sowie deren bilanzielle Abbildung durch die Emittenten.
Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet betroffene Unternehmen außerdem dazu, über die EU Taxonomiefähigkeit und EU Taxonomiekonformität ihrer ökonomischen Aktivitäten bezogen auf die Vermeidung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel zu berichten. Die ESMA appelliert an die Unternehmen, die Einhaltung qualitativer und quantitativer Angaben sicherzustellen, um die Vollständigkeit der Taxonomieangaben zu gewährleisten.
Die Offenlegung von Scope-3-Emissionen ist ebenfalls von großer Bedeutung, um nachhaltige Investitionsentscheidungen zu ermöglichen. Die ESMA empfiehlt Unternehmen, transparent über die Grenzen der Berechnung der Scope-3-Emissionen sowie deren quantitative Auswirkungen zu berichten und Vergleiche mit Vorjahren vorzunehmen. Es wird auch empfohlen, die Scope-3-Emissionen nach Kategorien oder geographischen Gebieten aufzuschlüsseln. Diese Anforderungen sind entscheidend für eine vollständige und transparente Berichterstattung im Bereich der nichtfinanziellen Informationen.
Makroökonomische Rahmenbedingungen
Die ESMA hat klare Anforderungen an Abschlussersteller bezüglich der Offenlegung von Informationen zu makroökonomischen Rahmenbedingungen festgelegt. Unternehmen müssen transparente Angaben zu gestiegenen Zinsen und deren Auswirkungen auf (Re-)Finanzierungen machen, einschließlich Sensitivitätsanalysen für verschiedene Finanzinstrumente. Zudem müssen sie über die (Nicht-)Einhaltung von vereinbarten Covenants für langfristige Finanzierungen berichten und eine Fälligkeitsanalyse für ihre Verbindlichkeiten vorlegen.
Die ESMA erwartet auch detaillierte Informationen über die Effektivität von Sicherungsbeziehungen und die Berücksichtigung klimabezogener Aspekte bei der Bestimmung von Verkehrswerten von Immobilien nach IAS 40. Diese Anforderungen sind entscheidend für eine vollständige und transparente Berichterstattung im Bereich der nichtfinanziellen Informationen.
Prüfungsschwerpunkte der BaFin
Die BaFin ergänzt die von der ESMA veröffentlichten europäischen Prüfungsschwerpunkte um eigene nationale Schwerpunkte. Ein solcher Schwerpunkt ist die Darstellung des Geschäftsmodells und des Steuerungssystems im Lagebericht. Die BaFin betont, dass der Lage- oder Konzernlagebericht vollständige, verlässliche und ausgewogene Informationen zur Geschäftstätigkeit und zum Geschäftsmodell enthalten muss. Dazu gehören Angaben zur Organisationsstruktur, Produkten, Beschaffungs- und Absatzmärkten sowie Geschäftsprozessen. Zudem muss die Geschäftsleitung darlegen, wie sie das Unternehmen steuert, gesteckte Ziele erreichen will und welche Leistungsindikatoren sie verwendet. Der Stetigkeitsgrundsatz ist ebenfalls zu beachten.
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