Neue Zahlen zur Erbschaftsteuer

Die festgesetzte Erbschaftsteuer im Jahr 2021 betrug 6,3 Mrd. Euro in ganz Deutschland; es waren 52 Mrd. Euro vererbt oder verschenkt worden.

Aus einer detaillierten Auflistung über das steuerlich festgesetzte geerbte und geschenkte Vermögen in einer Antwort der Bundesregierung (20/9508) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke geht hervor, dass im Jahr 2021 52 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt wurden, fünf Milliarden Euro davon in den neuen Bundesländern und Berlin.

Festgesetzte Steuer in Höhe von 6,3 Milliarden Euro

Die tatsächlich festgesetzte Steuer betrug demnach 6,3 Milliarden Euro in ganz Deutschland und 0,6 Milliarden Euro in Ostdeutschland. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass aufgrund der teilweise mehrjährigen Bearbeitungszeit der Steuerveranlagungen Jahre am aktuellen Rand noch keine Aussage über die endgültige Zahl der Veranlagungen getroffen werden könne. Ferner heißt es in der Antwort: „Grundsätzlich kann die Statistik keine Informationen über alle Vermögensübergänge des Berichtsjahres liefern, da Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen innerhalb der Freibeträge nicht immer veranlagt werden.“

Hinweis: Die Erbschaftsteuer stellt oft eine Belastung für die Nachfolge dar. Immobilien müssen womöglich veräußert werden und Betriebsnachfolger können Unternehmen nicht fortführen. Mit Hilfe professioneller Berater können Steuern frühzeitig gestaltet oder bestenfalls gar vermieden werden. Sprechen Sie uns an!

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