Neue Statistik zur Einspruchsbearbeitung

Im Jahr 2023 verzeichneten die Finanzämter in Deutschland eine erhebliche Zunahme der Einsprüche, wie aus den aktuellen Daten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervorgeht.

Die steigende Anzahl unerledigter Einsprüche, insbesondere im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform, stellt die Steuerverwaltungen vor große Herausforderungen. Die BMF-Statistik zeigt, dass bis zum 31.12.2022 rund 2,3 Mio. Einsprüche unerledigt waren. Im Laufe des Jahres 2023 gingen jedoch fast 10 Mio. neue Einsprüche ein, was einem Anstieg von über 233 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Mio. Einsprüchen im selben Jahr, stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche bis Ende 2023 auf knapp 8,7 Mio., was einen weiteren Anstieg von 276 % gegenüber dem Vorjahr darstellt.

Den meisten Einsprüchen wurde abgeholfen

Interessant ist, dass fast 69 % der erledigten Einsprüche durch Abhilfe abgeschlossen wurden, wobei viele dieser Fälle erst im Einspruchsverfahren klargestellt oder korrigiert wurden. Knapp 12 % der Einsprüche endeten mit einer formellen Einspruchsentscheidung.

Der große Zuwachs an unerledigten Fällen ist größtenteils auf die zahlreichen Einsprüche im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zurückzuführen.

Die Statistik zeigt auch, dass fast die Hälfte der unerledigten Fälle (etwa 4,8 Mio.) aufgrund von Verfahren nach § 363 AO ruhen oder ausgesetzt sind, was die Bearbeitung durch die Finanzämter weiter verzögert.

Hinweis: Die Daten verdeutlichen den enormen Anstieg der Einsprüche im Jahr 2023. Übrigens: Die Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen Steuerbescheide sind ausgesprochen gut! Die Zahlen zeigen, dass in fast zwei Drittel der Fälle die Bescheide zu Gunsten der Steuerpflichtigen geändert wird. Gerne beraten und unterstützen wir Sie!

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