Kompromiss beim Wachstumschancengesetz vorgeschlagen

Am 21.02.2024 tagte der Vermittlungsausschuss und schlug Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vor. Diese Vorschläge könnten zu Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro führen.

Am 23.02.2024 wird der Bundestag über das geänderte Gesetz abstimmen. Um in Kraft zu treten, benötigt es auch die Zustimmung des Bundesrats, der sich in seiner nächsten Sitzung am 22.03.2024 damit beschäftigen wird.

Ergebnisse des Vermittlungsausschusses

Das Vermittlungsergebnis umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter die Einführung einer degressiven Abschreibung bei Wohngebäuden in Höhe von 5 % und bei beweglichen Wirtschaftsgütern für neun Monate, eine befristete Anhebung des Verlustvortrags und die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Zudem sind Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau vorgesehen. Der Vermittlungsausschuss hat außerdem beschlossen, bestimmte Punkte aus dem Wachstumschancengesetz zu streichen, wie die Klimaschutz-Investitionsprämie und Mitteilungspflichten innerstaatlicher Steuergestaltungen.

 

Update: Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Mehrheit das vom Vermittlungsausschuss vorgelgte Wachstumschancengesetz am 23.02.2024 verabschiedet. 

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