Kodexreform 2022: Nachhaltigkeit gewinnt an Bedeutung
„Aufgabe der Unternehmensführung ist es, die wirtschaftlichen Erfordernisse und die ökologischen und sozialen Folgen der Unternehmenstätigkeit auszutarieren“, sagt Rolf Nonnenmacher, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Dementsprechend soll Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie verankert werden. Das schlägt sich in der neuen Empfehlung nieder. Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Unternehmensstrategie soll darüber Auskunft geben, wie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind.
Aufsichtsräte brauchen Nachhaltigkeitsexpertise
Damit die Unternehmensstrategie wirksam umgesetzt wird, bedarf es einer entsprechend umfassenden Steuerung des Unternehmens und Erfolgskontrolle. Der Aufsichtsrat soll überwachen, wie der Vorstand mit den Nachhaltigkeitsfragen umgeht. Um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, benötigen die Aufsichtsräte eine entsprechende Nachhaltigkeitsexpertise.
Das FISG macht die Einrichtung eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems verpflichtend. Nach der Kodexreform sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des Kontroll- und Risikomanagementsystems einschließlich des Compliance Managementsystems beschrieben werden. Zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme soll der Vorstand Stellung nehmen.
Höhere Anforderungen an Sachkunde
Der Kodex hält daran fest, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängiger Finanzexperte sein soll. Die beiden nach FISG erforderlichen Finanzexperten im Prüfungsausschuss benötigen nach Kodex besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dies gilt gleichermaßen für die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Hinweis: Die interessierte Öffentlichkeit kann sich bis zum 11. März 2022 zu den vorgeschlagenen Kodexänderungen äußern. Die Vorschläge zur Kodexreform finden Sie auf der Website des DCGK unter www.dcgk.de. Auch wir haben die geplanten Änderungen für Sie im Blick.
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