Neue EU-Verordnung „Nature Restoration Law“: Chancen für Wirtschaft und Nachhaltigkeit
Die Verordnung sieht vor, dass bis 2030 mindestens 30 %, bis 2040 bis zu 60 % und bis 2050 ungefähr 90 % der Flächen von degradierten Lebensraumtypen wiederhergestellt werden sollen. Zudem werden spezifische Ziele festgelegt, wie die Renaturierung von 25.000 km Flüssen und das Pflanzen von 3 Milliarden Bäumen bis 2030. Die neue Verordnung stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Nachhaltigkeitsstrategien und Berichtsstandards anzupassen. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wird es immer wichtiger, dass Unternehmen ihre Umweltauswirkungen transparent darlegen und nachweisen, wie auch sie zur Wiederherstellung der Natur beitragen. Grundsätzlich sollten Nachhaltigkeitsberichte zukünftig detaillierte Informationen über getroffene Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks enthalten. Einige Unternehmen müssen bereits über die Auswirkungen auf Biodiversität berichten.
Nachhaltigkeitsstrategie für Unternehmen
Die Verordnung fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Wiederherstellungspläne zu optimieren, wobei sie die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Funktionen der Ökosysteme berücksichtigen sollen. Dies schließt die Entwicklung umfassender Strategien zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung relevanter Regionen und Gemeinschaften ein.
Grundsätzlich enthält die Verordnung keine spezifische Aufforderung an Unternehmen, ihre Geschäftsstrategien direkt auf die Wiederherstellung und den Schutz der Natur auszurichten. Stattdessen liegt der Fokus auf den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen und Pläne entwickeln sollen. Eine Umsetzung der Maßnahmen in den jeweiligen Ländern könnte allerdings auch auf Unternehmen zurückfallen.
Nature-Based Solutions
In der Verordnung werden Nature-Based Solutions (NbS) als zentrale Maßnahme zur Wiederherstellung der Natur hervorgehoben. Diese Lösungen, die von der Natur inspiriert und unterstützt werden, sind kosteneffektiv und bieten gleichzeitig ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile. Sie tragen dazu bei, die Resilienz zu stärken, indem sie vielfältige natürliche Elemente und Prozesse in städtische, ländliche und küstennahe Gebiete integrieren. NbS umfassen Maßnahmen wie die Wiedervernässung von Mooren, die Renaturierung von Flüssen und das Schaffen von Grünflächen in städtischen Gebieten. Diese Maßnahmen sollen die Biodiversität fördern, verschiedene Ökosystemdienstleistungen unterstützen und zur Klimaanpassung beitragen. Die Verordnung fordert die Mitgliedstaaten auf, solche Maßnahmen in ihre nationalen Wiederherstellungspläne zu integrieren und umzusetzen.
Aktuelle Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Nature-Based Solutions
Die jüngste Studie zeigt, dass Nature-Based Solutions (NbS) eine kosteneffiziente Methode zur Reduzierung von Katastrophenrisiken darstellen. 71% der NbS-Maßnahmen sind als konsistent kosteneffektiv bewertet wurden, wobei insbesondere Mangroven (80%), Wälder (77%) und Küstenökosysteme (73%) hervorgehoben wurden. NbS sind oft genauso effektiv wie technische Lösungen und bieten zusätzliche Vorteile wie die Erhöhung der Biodiversität und die Unterstützung der Klimaanpassung. Öffentliche Programme sind die Hauptquelle der NbS-Finanzierung, gleichzeitig gewinnen aber auch private-öffentliche Partnerschaften an Bedeutung. Private Investitionen sind aktuell nur mit einer Beteilung von 6% vertreten.
Studie: On the cost-effectiveness of Nature-based Solutions for reducing disaster risk - ScienceDirect
Investitionsanreize für Nature-based Solutions (NbS) durch die EU-Restoration Law
Die EU-Restoration Law zielt darauf ab, Biodiversität zu fördern und Investitionen in Nature-Based Solutions (NbS) zu erleichtern. Durch die Bereitstellung von Fördermitteln und Anreizen adressiert die Verordnung die bestehende Investitionslücke privater Unternehmen in NbS. Öffentliche und private Finanzierungsmöglichkeiten, wie das InvestEU Programm, sollen genutzt werden, um naturbasierte Infrastrukturprojekte zu unterstützen und Investitionen in Naturkapital zu fördern. Dies ermöglicht Unternehmen, langfristige wirtschaftliche Vorteile zu realisieren und gleichzeitig zur ökologischen Nachhaltigkeit beizutragen.
Zum Förderprogramm: Biodiversity financing - Environment - European Commission (europa.eu)
Aktivierung von Nature-Based Solutions in der Bilanz eines Unternehmens
Grundsätzlich ist die Anerkennung von Naturkapital als wertvollen Vermögenswert in den Bilanzen der Unternehmen ein zentrales Element der Verordnung. Durch die zukünftige mögliche Aktivierung von Nature-Based Solutions (NbS) könnten Unternehmen langfristige wirtschaftliche Vorteile erzielen. Maßnahmen wie die Wiedervernässung von Mooren, die Renaturierung von Flüssen und die Schaffung von Grünflächen in städtischen Gebieten tragen nicht nur zur ökologischen Nachhaltigkeit bei, sondern verbessern auch das Unternehmensimage und könnten den Wert des Naturkapitals in der Bilanz erhöhen.
Fördermittel
Neben der Wiederherstellung von Naturkapital und der Anpassung von Nachhaltigkeitsstrategien betont die Verordnung auch die Bedeutung der finanziellen Unterstützung und Investitionen. Sowohl öffentliche als auch private Mittel sind notwendig, um die Ziele zu erreichen. Die EU plant, die Verfügbarkeit von Fördermitteln und Anreizen zu erhöhen, um Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen zu unterstützen. Unternehmen sollen zukünftig von EU-Förderprogrammen profitieren, um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Dabei ist eine kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung über die erzielten Fortschritte notwendig, wie sie auch im Rahmen der CSRD und den ESRS gefordert werden.
Die Erweiterung Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie um die Komponente Nature-Based Solutions kann langfristige Vorteile bieten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Implementierung und Optimierung Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und bei der Suche eines geeigneten Nachhaltigkeitsprojektes.
EU-Verordnung: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-74-2023-INIT/en/pdf
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Dr. Stefan Grabs
Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW