Koalitionsbruch: Folgen für laufende Gesetzesvorhaben

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist zerbrochen. Olaf Scholz will die Vertrauensfrage stellen. Sollte ihm das Vertrauen entzogen werden, will die Bundesregierung den Bundestag auflösen und die Bundestagswahl vorziehen. Der Koalitionsbruch hat Folgen für laufende Gesetzgebungsvorhaben.

Das Aus der Ampelkoalition hat nicht nur politische, sondern auch weitreichende legislative Konsequenzen. Die Umsetzung vieler steuerlicher Vorhaben steht auf der Kippe. 

Bereits beschlossene Gesetze auf der Zielgeraden

Die bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetze sowie diejenigen, die keiner weiteren Zustimmung bedürfen, gelten als gesichert. Dazu zählen das Jahressteuergesetz 2024 sowie das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024. Der Bundesrat wird beide Vorhaben am 22.11 2024 abschließend beraten. Diese Verfahren dürften trotz der aktuellen politischen Lage wie geplant umgesetzt werden.

Ungewisse Zukunft für laufende Gesetzgebungsverfahren

Weniger optimistisch ist die Situation bei den Gesetzen, die sich noch in der parlamentarischen Beratung befinden. So ist die Umsetzung des Steuerfortentwicklungsgesetzes äußerst unwahrscheinlich. Es enthält politisch umstrittene Änderungen und wurde noch nicht vom Bundestag verabschiedet. Selbst wenn die Beratungen nach der Vertrauensfrage wieder aufgenommen würden, dürften umstrittene Punkte wie die Einführung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen gestrichen werden. Auch das Gesetz zur Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts sowie das Restrukturierungsfondsübertragungsgesetz stehen vor dem Aus, da der Bundestag hierzu noch keine abschließenden Beschlüsse gefasst hat.

Neue Gesetze ohne Chance auf Umsetzung

Für Gesetzesvorhaben, die bisher nur als Diskussions- oder Referentenentwürfe vorliegen, stehen die Chancen auf eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode nahezu bei null. Dazu zählen etwa das Mindeststeueranpassungsgesetz, das DAC8-Umsetzungsgesetz oder das E-Fuels-only-Gesetz. Dies gilt auch für die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Zeitlich und politisch ist ihre Realisierung ausgeschlossen. 

Hinweis: Es bleibt abzuwarten, welche Projekte nach der Neuwahl Anfang 2025 wieder aufgegriffen werden können. 

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